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    Dortmund > Rad- & Fußverkehr in Do > Fahrradhäuser > Musterverträge

Musterverträge für Fahrradhäuser - geändert

Vertragsbeziehungen zwischen VCD und Nutzern.

Die Nutzer der Fahrradhäuser regeln mit dem VCD die Nutzung des Fahrradhauses durch einen Gesellschaftsvertrag - in Verbindung mit einem  Überlassungsvertrag.

Die Beziehungen zwischen der Stadt Dortmund, dem VCD und Fahrradhausnutzern sind durch drei Verträge geregelt:

Im Gestattungsvertrag, den der VCD für jedes Fahrradhaus unterschrieben hat, erlaubt die Stadt Dortmund dem VCD kostenlos die Nutzung des öffentlichen Raums für ein Fahrradhaus. Für sonstige Kosten des Hauses haftet der VCD. Der VCD muss auch alle Auflagen zu Sauberkeit und Verkehrssicherheit der Stadt erfüllen.

Im Gesellschaftsvertrag schließen sich die Nutzer eines Hauses zu einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammen.
Zweck ist die Nutzung eines Fahrradhauses. Der Vertrag regelt Kündigung, Abschreibung und die Beziehung der Nutzer untereinander. Für Kosten, die durch das Haus entstehen, haftet die GbR gemeinschaftlich. Der Geschäftsführer unterschreibt für die GbR den Überlassungsvertrag und übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Gestattungsvertrag vom VCD.
Eine GbR entsteht auch ohne Vertrag durch die gemeinschaftliche Nutzung. Der Mustervertrag des VCD soll helfen, Streit zu vermeiden und kann geändert werden.

Haben sich die Nutzer eines Fahrradhauses durch Unterschrift unter den Gesellschaftsvertrag zu einer GbR zusammengeschlossen, bestimmen sie einen Geschäftsführer als Kontaktperson zum VCD. Durch seine Unterschrift im Überlassungsvertrag übergibt der VCD das Fahrradhaus an die GbR. Im Gegenzug übernimmt die Nutzer-GbR alle Verpflichtungen gegenüber der Stadt Dortmund, für die der VCD im Gestattungsvertrag unterschieben hat.
Der Überlassungsvertrag regelt Abschreibung, Besitz- und Verfügungsrechte. Der VCD schließt die (Gruppen-) Versicherungen ab und bildet einen Gemeinschaftsfonds. Der VCD hilft bei Nutzerwechseln, berät bei Problemen und achtet darauf, dass die öffentlichen Subventionen nicht privatisiert werden.

Bisher haben sich alle Nutzer zu einer GbR zusammengeschlossen und unsere Musterverträge übernommen. Immer hat sich jemand gefunden, der einmal im Jahr die 15 € einsammelt und an den VCD überweist.
Das sich das Einfache so kompliziert anhört, liegt daran, dass uns Juristen geholfen haben, alles wasserdicht zu machen. Das hat gedauert, ist aber dafür hoffentlich nachvollziehbar. MKS

  

31.01.2013
Musterverträge zum Herunterladen  

31.01.2013
Vertrag zwischen den Nutzern eines Fahrradhäuschens

18.12.2011
Mustervertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem VCD für ein Fahrradhäuschen

31.01.2013
Mustervertrag des VCD mit den Nutzern eines Fahrradhauses

     

   
 
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