In Hamburg stehen private
Fahrradparkhäuschen im öffentlichen Raum schon seit den achtziger, in
Dortmund seit 2002. In beiden Städten gibt es dafür ein eingespieltes
Genehmigungsverfahren - Nachahmer müssen also nicht die ganze
Vorgehensweise neu erfinden.
Die ersten beiden
Fahrradhäuschen wurden 1985 in Altona von der GAL initiiert. Nach
anfänglichem Widerstand in Verwaltung und Politik sind heute über 300
Fahrradhäuschen in den Bezirken Eimsbüttel, Altona und Nord in Betrieb.
Und im Dortmunder Stadtbezirk Innenstadt-West beschlossen SPD und Grüne
im Mai 2001: "Im Stadtbezirk werden für einen Modellversuch drei
Fahrradhäuschen, wie sie in Hamburg üblich sind ' aufgestellt. Die
Bezirksvertretung stellt dazu im Verwaltungshaushalt 12.500 Euro zur
Verfügung. Es wird angeregt, dass die Stadtverwaltung bei der
praktischen Durchführung des Versuchs (Bildung von Benutzergruppen,
Antragstellung, Auswertung des Versuchs) eng mit dem VCD
zusammenarbeitet.
Die Verwaltung wurde ausdrücklich nicht zum Aufstellen von
Fahrradhäusern aufgefordert, sondern der VCD sollte sich um die
finanzielle Beteiligung und den Kontakt zu den Rad fahrenden
BürgerInnen kümmern. 2002 und 2003 wurden die ersten drei Dortmunder
Häuschen vom VCD aufgestellt. Sie sind inzwischen voll belegt. Wegen
des Erfolgs förderte die Bezirksvertretung weitere Fahrradhäuschen. Der
Planungsdezernent und der Fahrradbeauftragte sind öffentlich angetan.
Erfolgsfaktoren: Zuschüsse und Selbstorganisation
Die Baukosten für ein Häuschen betragen etwa 5.800 Euro, so dass ohne
öffentliche Mittel 480 Euro pro Fahrradplatz aufgebracht werden
müssten. Durch den Zuschuss kostet ein Platz in Dortmund nur 150 in
Hamburg 200 Euro. Aber auch mit der Subvention ist die
Selbstorganisation anfangs das Hauptproblem. Die erste Nutzergruppe gab
es in Dortmund trotz massiver Unterstützung durch den VCD erst nach
einem Jahr. Die Leute brauchen einige Zeit, um sich mit den
Fahrradhäuschen anzufreunden und den Mut zu fassen, auf NachbarInnen
zuzugehen und Mitnutzer zu werben. Erst als die Radfahrer selbst die
Initiative in der Nachbarschaft ergriffen, kamen Nutzergruppen
zustande. Nachdem die ersten Häuser standen, wurde es immer einfacher.
Was Nachahmer beachten sollten
Angeregt durch die Hamburger und Dortmunder Praxis sowie eine
VCD-Broschüre wollen grünalternative KommunalpolitikerInnen nun auch in
ihren Städten Fahrradhäuschen aufstellen. Wer so zur Förderung des
Radverkehrs beitragen will, muss zunächst drei Fragen klären: Wie wird
die Finanzierung gesichert? Wer organisiert die Nutzergruppen bis zum
Antrag auf Sondernutzung? Wie kann man der Stadtverwaltung die
Genehmigung erleichtern? Grundsätzliche Antworten darauf finden
AntragstellerInnen in der genannten Broschüre und es muss auch keine
Verwaltung das Fahrradhäuschen oder die Schriftsätze für seine
Genehmigung neu erfinden. Textmuster für die Erlaubnis von
Fahrradhäusern im öffentlichen Raum finden sich ebenfalls in der
VCD-Veröffentlichung.
Wie es nicht laufen sollte, zeigt der gut gemeinte Beschluss eines
norddeutschen Stadtrats: "Die Stadtverwaltung erarbeitet auf Grundlage
der Regelungen und Erfahrungen in Hamburg und Dortmund Richtlinien für
die Errichtung von kleinen, privaten Fahrradabstellhäusern. Dabei soll
berücksichtigt werden, dass kein öffentlicher Parkraum eingezogen
wird." Wo ein Auto hinpasst, soll also kein Fahrradhaus stehen... Davon
einmal abgesehen: Hier wird das Fahrradhaus völlig unnötig zum
Politikum.
Den Ball flach halten
Ohne den Beschluss hätte die Verwaltung im Rahmen der laufenden
Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen über Antrüge zur Errichtung von
Fahrradhäusern entscheiden können: Wie über Kaffeehaustische oder
Reklametafeln im öffentlichen Raum. Die Rechtsgrundlage, das
Sondernutzungsrecht, gilt auch ohne Ratsbeschluss. Solche Beschlüsse
behindern also eher das Aufstellen von Radhäuschen, als dass sie es
fördern. Weder in Hamburg noch in Dortmund gibt es solche Richtlinien.
Hinzu kommt: Ohne mindestens ein Musterhaus kann sich kaum jemand auch
nicht eine wohlwollende Verwaltung - vorstellen, wie ein Fahrradhaus
aussieht und funktioniert. Von einer Verwaltung kann man allenfalls ein
zügiges Genehmigungsverfahren und sogar technische Unterstützung
erwarten. Sie kann die Selbstorganisation von BürgerInnen nicht
ersetzen.
Dem Antrag auf Errichtung eines Fahrradhauses sollte daher gezielte
Öffentlichkeitsarbeit in Wohnvierteln vorausgehen. Der VCD Dortmund
lädt zur Besichtigung der Fahrradhäuser ein, verleiht ein Modell und
bietet Vorträge oder Präsentationen an. In Zusammenarbeit mit lokalen
Verkehrs- und Umweltverbänden (VCD, ADFC, BUND usw.) kann die kommunale
Einführung von Fahrradhäuschen dann in einem Zeitraum von etwa einem
Jahr gelingen.
Ausführliche Informationen und alle Textvorlagen in:
Manfred Krüger-Sandkamp: Das Fahrradparkhaus vor der Haustür, Praxis der privaten Fahrradabstellanlagen und ihre Durchsetzung in den Kommunen; Herausgegeben vom VCD Dortmund
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