Überlassungsvertrag
zwischen
dem Verkehrsclub Dortmund-Unna e. V., Eisenmarkt 1, 44137 Dortmund
- im folgenden VCD genannt -
und
der GbR „Nutzungsgemeinschaft Fahrradhaus Musterstraße" (Anlage 2)
vertreten durch den/die GeschäftsführerIn ......................... .
- im folgenden GbR genannt -
Präambel
Die Stadt Dortmund gestattet dem VCD durch
Vertrag seit 2001, Fahrradhäuser im öffentlichen Raum aufzustellen. Der VCD
fördert durch die Aufstellung die Fahrradnutzung in Dortmund. Die
Fahrradhausnutzer bilden eine Selbsthilfegruppe, die sich in Form einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert.
Die Fahrradhäuser sind mit öffentlichen Geldern gefördert worden und dürfen
nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden.
§ 1 Objekt
Der
VCD überlässt der GbR das Fahrradhaus an der Musterstraße in 44____ Dortmund.
§ 2 Überlassungszweck
Die
Überlassung erfolgt allein zum Zweck des Abstellens von Fahrrädern im
Fahrradhaus.
§ 3 Überlassungsdauer
Die Überlassung beginnt am ____________ und läuft
unbefristet.
Der Überlassungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten beendet werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 4
Überlassungsentschädigung/Nutzungsentschädigung
Die Überlassung erfolgt unentgeltlich.
Soweit dem VCD im Zusammenhang mit dem Objekt jedoch Kosten und/oder Auslagen
entstehen, sind diese von der GbR zu erstatten. Dies betrifft insbesondere die
vom VCD objektbezogen abgeschlossenen Versicherungen. Die Abrechnung der
Kosten und/oder Auslagen erfolgt in der Regel einmal jährlich.
§ 5 Zustand des
Überlassungsobjektes
Die
GbR übernimmt das Überlassungsobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand.
§ 6
Geschäftsführung
Die GbR benennt einen Geschäftsführer, der die
GbR organisiert und gegenüber dem VCD vertritt.
§ 7
Investitionskostenzuschuss
Die GbR zahlt dem VCD bei Abschluss dieses
Vertrages einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von ________EUR.
Sofern in den ersten drei Jahren nach Abschluss dieses Vertrags das
Überlassungsverhältnis aufgelöst werden muss (z.B. weil die Gestattung durch
die Stadt Dortmund widerrufen wird), erhält die GbR den
Investitionskostenzuschuss abzüglich 10% je genutztes Kalenderjahr zurück.
§ 8 Wirkung des Gestattungsvertrages
Der Gestattungsvertrag des VCD mit der Stadt Dortmund vom _________ wird zum Inhalt dieses Vertrages gemacht und ist als Anlage1 diesem Vertrag beigefügt. Die GbR verpflichtet sich,
- Anordnungen
der Stadt Dortmund aus dem Gestattungsvertrag gegenüber dem VCD umgehend
nachzukommen.
- VCD
von Ansprüchen der Stadt Dortmund aus dem Gestattungsvertrag freizustellen.
§ 9 Instandhaltung, Versicherung, Betriebskosten
Die GbR hat das Fahrradhaus regelmäßig zu
reinigen, zu streichen und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten.
(hierzu siehe auch § 5 Absatz 4 und 5 des Gestattungsvertrages der Stadt
Dortmund!)
Die GbR legt für Instandhaltung und Wartung des Fahrradhauses einen
Rücklagentopf auf einem Gemeinschaftskonto an.
Die GbR trägt die Kosten für Instandhaltung und Wartung sowie für die durch den
VCD objektbezogene Haftpflicht- und Gebäudeversicherung. (Höhe siehe Anhang).
§ 10 Obhutspflicht des Nutzers
Die GbR verpflichtet sich, das Überlassungsobjekt
schonend und pfleglich zu behandeln und haftet für Schäden, die durch die
Verletzung der ihr obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft
verursacht werden.
Die GbR hat Schäden, für die sie einstehen muss, umgehend zu beseitigen. Kommt
sie dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer
angemessenen Frist nicht nach, so kann der VCD die erforderlichen Arbeiten auf
Kosten der GbR vornehmen lassen. Bei Gefahr drohender Schäden bedarf es der
schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht.
§ 11 Risikotopf
Der
VCD richtet für alle von ihm errichteten Fahrradhäuser im Stadtgebiet Dortmund
einen gemeinsamen Risikotopf ein. Zweck des Risikotopfes ist es,
-
das Haftungsrisiko des VCD abzudecken, insbesondere das Haftungsrisiko
aus dem Gestattungsvertrag und aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den
Fahrradhäusern, so weit der VCD von den jeweiligen GbRs /
Nutzungsgemeinschaften aus rechtlichen und tatsächlichen (z.B.
Vermögensverfall) Gründen eine Erstattung nicht erlangen kann.
-
für den Fall des Zahlungsausfalles bzw. Leerstands und zur Abdeckung der
Kosten für anfallende Instandhaltungsarbeiten an den bestehenden Fahrradhäusern
(soweit diese vom der GbR gemäß § 9 nicht getragen werden müssen oder aufgrund
Vermögensverfalles nicht getragen werden können).
-
Auflösung oder Verlegung von Fahrradhausstandorten abzusichern.
Der kalkulierte Betrag (siehe Anhang) wird vom VCD
jährlich überprüft und kann, bei Änderung der Kalkulation, gem. § 315 BGB vom
VCD für die Zukunft geändert werden.
§ 12
Überlassung an Dritte
Das Objekt darf nur von den
Mitgesellschaftern der Nutzungsgemeinschaft, deren Mitgliedern aus Familie oder
Lebensgemeinschaft, Mietern von Eigentumswohnungen und Besuchern genutzt
werden. Eine Nutzungsüberlassung an andere Personen ist nur in Ausnahmefällen
möglich und vom VCD zu genehmigen. Eigenmächtige Nutzungsüberlassung an andere
Personen, gleich welcher Art und egal zu welchen Konditionen ist unzulässig und
stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung dar.
§ 13
Bauliche Änderungen
Bauliche Änderungen durch den Nutzer,
insbesondere Um- und Einbauten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des VCD
vorgenommen werden. Die GbR haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem von
ihm veranlassten baulichen Änderungen entstehen.
§ 14
Kündigung des Gestattungsvertrages
Kündigt die Stadt Dortmund den
Gestattungsvertrag und besteht keine Möglichkeit das Fahrradhaus in der nahen
Umgebung durch einen erneuten Gestattungsvertrag aufzustellen, so ist das
Fahrradhaus von der GbR unter Einhaltung der Auflagen aus dem
Gestattungsvertrag an den VCD zu
übergeben.
§ 15
Rückgabe des Fahrradhauses
Bei Auflösung dieses Vertrages, also auch bei
Kündigung des Gestattungsvertrages, hat die GbR das Fahrradhaus dem VCD in dem
Zustand zu übergeben, in dem sie es erhalten hat.
§ 16
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht berührt.
§ 17
Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen derzeit nicht.
Dortmund, den :......................
...........................................
VCD
|
...........................................
GbR
Fahrradhaus, GeschäftsführerIn
|
Anhang: Der
Betrag für Versicherungen und Risikotopf wird festgesetzt auf zurzeit _____EUR,
die von der GbR jährlich bis zum 01.03. an den VCD zu überweisen sind.
Anlage
1: Gestattungsvertrag
Anlage
2: Nutzergemeinschaft GbR Mitgliederliste
|