In einer Umweltzone dürfen dann nur noch Fahrzeuge fahren, die ein
bestimmtes Schadstoffniveau erfüllen. Damit sollen die Belastungen des
Straßenverkehrs - als einer der Hauptverursacher - verringert werden.
Die Bundesregierung hat einheitliche Regelungen für Fahrverbote geschaffen, die seit dem 1. März 2007 in kraft getreten sind. Alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw und Busse) werden entsprechend ihres Schadstoffausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Diese sind Grundlage für die Ausnahme von Fahrverboten.
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