Düsseldorf muss wegen Luftbelastung nachbessern. Die Wirtschaft fürchtet „überstürzte Maßnahmen“
Die Botschaft des Gerichts für die Bezirksregierung Düsseldorf war unmissverständlich: „So schnell wie möglich“ müsse der seit 2013 gültige Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt überarbeitet werden. Oktober 2017 ist die gesetzte Frist, schon Anfang 2018 soll ein neuer Plan gelten. Das eindeutige und den Gesundheitsschutz der Bürger hervorhebende Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf hat möglicherweise Signalwirkung. Denn in Essen, Gelsenkirchen, Köln, Bonn und Aachen werden bald vergleichbare Klagen der Deutschen Umwelthilfe verhandelt.
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