Leipzig. Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der DB Station & Service AG ab. (Az.: BVerwG 6 C 28.14)
Das Eisenbahnbundesamt hatte den Bahnhofsbetreiber im Bahnkonzern schon 2010 verpflichtet, alle Haltepunkte mit „Dynamischen Schriftanzeigern“ (DSA) oder wenigstens Lautsprechern auszustatten. Dazu sei die Bahn durch die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung verpflichtet. Das sah DB Station & Service anders, klagte – und verlor in allen drei Instanzen.
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