Dortmund, 20.11.2010, Gerald Nill
Dortmund. Ein aktuelles
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig entbindet Radfahrer in der
Regel von der Pflicht, Radwege zu benutzen. Die Stadt Dortmund will
entsprechend reagieren und durch neue Schilder sukzessive von
verpflichtender auf freiwillige Benutzung der Radwege umstellen.
Das
Gericht hatte bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Straße
fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als
benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.
„Wir werden die
bestehenden Benutzungspflichten jetzt sukzessive überprüfen, kündigte
gestern auf Anfrage der städtische Fahrradbeauftragte Rüdiger Hartmann
an: „Ich kann mir sofort mehrere Straßen vorstellen, wo wir es
Radfahrern freistellen, die Straße zu benutzen.“ Die Bornstraße und
Derner Straße seien Beispiele, wo Radler auf dem Radweg gefährlicher
unterwegs sind als auf der Straße, so Hartmann. Einfahrten von
Baumärkten, rauf und runter an jeder Einmündung - das seien ungeeignete
Radwege.
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>> Artikel in der Westfälischen Rundschau vom 28.2.2011: "Radweg-Benutzungspflicht:
In Dortmund haben's Radfahrer nicht leicht"
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