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Inlineskates im Straßenverkehr

Inlineskating ist mehr als eine reine Trendsportart. Vor allem in Großstädten gehören Inlineskater inzwischen zum gewohnten Straßenbild. Inlineskates - dies hat eine VCD-Befragung in Hannover, Köln und München gezeigt - sind nicht nur Sport- und Spaßgeräte, sondern auch umweltfreundliche Alltagsfortbewegungsmittel.

Die Straßenverkehrsordnung spricht den Inlineskatern diesen Stellenwert im Straßenverkehr jedoch ab. Inlineskates haben nicht den Status eines Verkehrsmittels. Skater werden als „Fußgänger mit Sport- und Spielgerät“ behandelt und auf Fußwege verwiesen (§ 24 StVO). Die bestehende Rechtslage entspricht jedoch nicht der derzeitigen Situation: 12 Millionen Besitzer von Inlineskates gibt es in Deutschland - mit steigender Tendenz!

Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten - die Geschwindigkeit der Inlineskater entspricht größtenteils der langsamer Fahrradfahrer - entstehen Konflikte mit Fußgängern. Konflikte gibt es jedoch in gleichem Maße auch mit Radfahrern und Autofahrern. Gründe hierfür sind in dem viel zu knappen Verkehrsraum, der für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer vorgesehen ist, und in den zu hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs zu suchen.

Forderungen und Vorschläge

1. Freigabe der Radwege für Inlineskater,

aber keine Benutzungspflicht. Grundsätzlich sollen Inlineskater entsprechend der VwV der Radler-Novelle der StVO behandelt werden.

2. Einrichtung ausreichend breiter Radverkehrsanlagen

Das vereinfacht erstens Überholvorgänge bei unterschiedlich schnellen Radfahrern. Zweitens haben Inlineskater im Vergleich zu Radfahren einen doppelt so hohen seitlichen Platzbedarf und einen zweifach längeren Bremsweg (siehe auch Ergebnisse des Frankfurter Modellversuchs). Die breiteren Spuren mindern das Konfliktpotential mit Radfahrern.

3. Ausbau des Radverkehrsnetzes in den Städten

Der Ausbau von Fahrradrouten (insbesondere Radfahrstreifen und Angebotsstreifen auf der Fahrbahn) und Grünwegen ist eine zentrale Maßnahme, die auch den Inlineskatern zu Gute kommt.

Neben den heute bestehenden Problemen ist die große Zahl der Inlineskater ein weiterer Grund, endlich die Qualität des Radverkehrsnetzes zu verbessern. Es kann nicht sein, dass der Erfolg eines „neuen Verkehrsmittels“ ausschließlich zu Lasten von Radfahrern und Fußgängern geht. Angesichts knapper Verkehrsflächen muss die ausschließliche Nutzung erheblicher Anteile des Straßenraums durch den motorisierten Verkehr zurückgedrängt werden.

4. Großer Modellversuch, z.B. „Berliner Modell“,

d.h. die Freigabe aller Straßen für Inlineskater an Sonntagen (außer Kraftfahrtstraßen). Dies ist eine Mindestforderung, die sich an den Vorschlag der Initiatoren der Berliner „Blade-Night“ anschließt. Es ist zu prüfen, welche Erweiterungen des Modellversuchs auf andere Kommunen und an anderen Tagen sinnvoll sind. Kleine Modellversuche sind nicht hinreichend zielführend, da für einen belastungsfähigen Test eine ausreichend große Fläche mit unterschiedlichen Verkehrssituationen und ein zusammenhängendes Wegenetz Voraussetzung sind.

Berlin bietet sich besonders an, weil es eine geeignete Topographie, zahlreiche Tempo 30-Zonen, sehr breite Hauptverkehrsachsen und viele skatende Einwohner hat. Außerdem reagieren die Berlinerinnen und Berliner aufgrund der zahlreichen sommerlichen Mega-Ereignisse auf verkehrliche Umstellungen vergleichsweise routiniert und gelassen. Die hohe Medienpräsenz in Berlin gewährleistet eine hinreichende Öffentlichkeitswirksamkeit des Modellversuches.

5. Modellversuch: Erprobung von Schutzmarkierungen

für Inlineskater in Verbindung mit Angebotsstreifen für den Fahrradverkehr auf den großen Hauptverkehrsachsen der Städte - keine eigene Fahrspur, sondern ein Signalstreifen, der anzeigt: Vorsicht, hier darf ein Skater fahren, ebenso wie Fahrräder und Kraftfahrzeuge (entspricht einer Forderung der „Blade-Night“ und des Inlineskater-Verbandes „Rollwerk“).

Die neue Praxis - Freigabe der Radverkehrsanlagen für Skater - ist auf ihre Verträglichkeit mit dem Radverkehr in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu prüfen. Sollten gravierende Probleme auftauchen, so ist eine durchgreifende Neudefinition von Fahrbahnen zu prüfen.

Die Ergebnisse der Modellversuche sollen in eine nachhaltige Änderung der StVO einfließen, die stärker als bisher die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also auch des nichtmotorisierten Verkehrs, berücksichtigt. Die StVO in ihrer heutigen Form dient vorrangig der Förderung und dem störungsfreiem Funktionieren des Autoverkehrs.

6. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts (abseits des Hauptstraßennetzes)

Die Vorteile für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sind unbestreitbar. Die Zahl der Unfälle sinkt um mindestens 20 Prozent. In Hamburg sank in Tempo 30-Zonen die Zahl der Schwerverletzten um 37 Prozent, in Münster sogar um 72 Prozent. Hauptgrund hierfür ist: Je langsamer ein Auto fährt, desto kürzer ist der Reaktions- und Bremsweg:

* Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg fast 28 Meter
* Bei Tempo 30 steht ein Auto schon nach 13 Metern

Die überwiegende Mehrheit der Experten vertritt die Auffassung, dass bei Tempo 30 - Akzeptanz vorausgesetzt - eine Trennung von Fahrzeugen in verschiedene Bereiche nicht notwendig ist.

Es ist unverständlich, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Koalitionsverhandlungen von ihren eigenen Wahlkampfforderungen, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen, abgewichen sind. Zur Zeit laufen Verhandlungen, die Möglichkeiten der Kommunen zu erweitern, Tempo 30-Zonen einzurichten.

Der VCD fordert die Regierungsfraktionen auf, beim federführenden Verkehrsministerium, durchzusetzen, dass Gemeinden 30er-Zone schnell, unbürokratisch und kostengünstig einrichten können. Nur so sind wirklich zahlreiche, ausgedehnte Tempo 30-Gebiete zu schaffen.

Flankierende Maßnahmen sind notwendig:

* Akzeptanzkampagne für Tempo 30
* Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Obligatorische Ausstattung von Pkw mit Geschwindigkeitsschaltern. Solche Schalter lassen sich auf verschiedene von der StVO vorgegebene (und andere) Geschwindigkeiten einstellen. Sie sorgen dafür, dass die gewünschte Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

7. Aufnahme der Inlineskates in die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Voraussetzung für eine Anerkennung von Inlineskates als Verkehrsmittel ist die Festsetzung von Mindestanforderungen der StVZO. Sicherheitsstandards, die übrigens auch für Fahrräder in der StVZO geregelt sind, erhöhen die Sicherheit von Skatern aber auch die Mindestqualität von im Handel angebotenen Skates.

8. Förderung der Mobilitätserziehung:

Die klassische vorschulische und schulische Verkehrserziehung, die Kinder und Jugendliche lediglich an die Bedürfnisse des Autoverkehrs anpasst, hat ausgedient. Sie ist durch eine moderne Mobilitätserziehung zu ersetzen, die auf eine sozial- und ökologisch verträgliche Mobilität abzielt.

9. Freigabe aller Straßen (Ausnahme Kraftfahrtstraßen) in den Teilnehmerstädten des ersten europaweiten Tags „In die Stadt - ohne mein Auto!“

am Samstag, den 22. September 2001, für Inline-Skater.

10. Kampagne

All diese Maßnahmen und Vorschläge müssen von einer Akzeptanz-Toleranz-Kampagne begleitet werden, die für ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer wirbt.

Diese Vorschläge beziehen sich nicht auf eine Vision, wie der Verkehr in 20 Jahren aussehen kann, sondern auf machbare Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode angegangen werden sollen.

Sicherheitsaspekte

Verschiedene Studien (z.B. Institut für Sportmedizin, Universität Münster; Arbeitsberichte zur Verkehrssicherheit) belegen ein hohes Verletzungsrisiko beim Inlineskaten. Die Datenlage zu Verletzungen, die bei Verwendung von Inlineskates als Verkehrsmittel auftreten, ist allerdings sehr dünn.

Dennoch müssen die Nutzer von Inlineskates diesem Verletzungsrisiko selbst auch verantwortungsvoll Rechnung tragen: sowohl aktive als auch passive Vorbeugungsmaßnahmen sind notwendig:

* Verkehrssicherheitstraining, Schulungen zu Brems- und Falltechniken (z.B. Kurse in Skate-Hallen o.ä.)
* Komplette Ausrüstung: Skates + Schutzausrüstung, d.h. Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieprotektoren sowie Beleuchtung bei Dunkelheit.

Diese Maßnahmen sollten für die Inlineskater aus Gründen der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmer selbstverständlich sein. Dazu ist eine umfangreiche Aufklärungsarbeit notwendig (vgl. Punkt 10).

Es ist zu prüfen, ob und welche Schutzbekleidung obligatorisch ist und inwiefern die StVO (§ 21a) geändert werden muss
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Quelle: VCD Bundesverband

Stand: 18.08.2011
     

   
 
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