|
1. Verkehrspolitische Auswirkungen*
(7. Gewährleistung …des Bundes gemäß Art. 87e*)
* Themen gemäß der Themenliste der Einladung zur Anhörung des Verkehrsausschusses am 10. 5. 2006.
1.1. Staatliche Bahnen leisten mehr als die DB AG
In Bezug auf die Verkehrsleistungen im Personenverkehr sind die
staatlichen Nachbarbahnen der DB AG deutlich leistungsfähiger als die
DB AG:
Personenkilometer (Pkm) gemäß der UIC-Statistik (2003)
Bahn |
Land |
Einw.
Mio |
Pkm
Mio |
Pkm
je Einw. |
%
gegenüber DB |
DB AG |
D |
81,9 |
69,3 |
846 |
100 |
DSB |
DK |
5,2 |
5,5 |
1057 |
125 |
NS |
NL |
15,5 |
13,6 |
877 |
104 |
SNCB |
B |
10,1 |
8,3 |
822 |
97 |
SNCF |
F |
58,0 |
73,5 |
1267 |
150 |
SBB |
CH |
7,1 |
9,1* |
1281* |
151* |
ÖBB |
A |
8,0 |
8,3 |
1038 |
123 |
Summe/Durchschnitt |
|
185,8 |
187,6 |
1010 |
119 |
*Schweiz: ohne sog. Privatbahnen, die einen hohen Anteil des Nahverkehrs leisten |
Vor allem in unserem Nachbarland beweisen die Schweizerischen
Bundesbahnen SBB (ebenso wie die so genannten „Privatbahnen“, die alle
de facto im Besitz der Kantone sind), dass unter staatlicher Regie
wesentlich mehr Personen- und Güterverkehr auf der Schiene geleistet
werden kann: Im Güterverkehr schafft die SBB mit 30% einen doppelt so
hohen Marktanteil als die DB AG. Dabei liegen die staatlichen
Leistungen je Personen- und Tonnenkilometer niedriger als in
Deutschland (Primon-Gutachten, Seite 77).
Daraus kann geschlossen werden, dass
• staatliche Bahnen im Umfeld der DB AG durchaus hohe Marktanteile erreichen können;
• Die DB AG auch als Unternehmen des Bundes ein erhebliches Potenzial
zur Steigerung ihrer Verkehrsleistungen im Personenverkehr und des
Modal Split hat - ohne Notwendigkeit der materiellen Privatisierung.
1.2. Die DB AG zieht sich aus dem Fernverkehr zurück
Die DB AG hat ab 1999 gegen vielfache Proteste das Fernverkehrsangebot
massiv reduziert und damit mehrere Regionen aus dem
Schienenpersonen-Fernverkehr ganz oder weitgehend ausgeschlossen.
Seither werden u.a. folgende InterRegio-Linien und Strecken nicht mehr
im Fernverkehr bedient (1):
(1) Quellenangaben am Ende
Rostock-Berlin, Aachen-Krefeld-Duisburg, Hagen-Siegen-Gießen
(-Frankfurt), München-/Nürnberg-Schwandorf-Prag,
Leipzig-Plauen-Hof-Regensburg-München-Obersdorf.
Andere Linienabschnitte des InterRegio-Netzes wurden auf weniger als
die Hälfte der Züge, oft sogar auf nur einen Zug pro Tag und Richtung
reduziert, u.a.:
Flensburg-Hamburg, Wismar-Magdeburg, Magdeburg-Potsdam-Berlin,
Berlin-Chemnitz, Nürnberg-Dresden, Ulm-Friedrichshafen-Lindau,
Offenburg-Konstanz.
Auf diesen Strecken verbanden zuvor durchgehende Fernverkehrszüge meist
im Zwei-Stunden-Takt die genannten Regionen großräumig mit anderen (1).
Die als Ersatz angebotenen Nahverkehrsleistungen müssen in der Regel
mit Regionalisierungsmitteln des Bundes finanziert werden. Sie
erfordern in vielen Fällen Umsteigen und längere Fahrzeiten, bieten
weniger Komfort (z.B. in Bezug auf Gepäckabstellmöglichkeiten,
Sitzteiler, Sitzkomfort) und weniger Service (keine Platzreservierung,
keine Faltfahrpläne im Zug, kein Bistro oder Zugrestaurant). Diese
„Ersatzzüge“ sind daher besonders für Urlaubsreisende und ältere oder
in ihrer Bewegungsmöglichkeiten behinderte Fahrgäste nachteilig.
Die letzte InterRegio-Verbindung Berlin-Chemnitz soll zum 28.5.2006
aufgegeben werden. Weitere Reduktionen im IC-Netz sind zu erwarten: vor
allem die Beseitigung der IC-Züge Nürnberg-Dresden und
Weimar-Kassel-Dortmund.
1.3. Für privatrechtliche Fernverkehrsunternehmen fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen
Der Art 87e Abs.4 des Grundgesetzes lautet (Untersteichungen vom Verfasser):
Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch ein Bundesgesetz geregelt.
Der Ausbau und Erhalt ist durch das „Gesetz über den Ausbau der
Schienenwege des Bundes (Schienenwegeausbaugesetz - BSchwAG)“ vom
15.11.1993 geregelt. Es fehlt bislang die im GG geforderte gesetzliche
Regelung, wie der Bund gewährleistet, dass Verkehrsangebote des
Schienenpersonenfernverkehrs dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung tragen.
Das im PRIMON-Gutachten genannte Ziel einer Kapitalrendite von etwa 8%
ist im Schienenpersonenfernverkehr bislang nicht erreicht: Sie war
bislang negativ und dürfte 2005 bestenfalls 1% betragen (2). Bei einem
geschätzten Verhältnis Umsatz zu beschäftigtem Kapital
(Kapitalumschlag) von 0,5 im Bereich des Schienenpersonenfernverkehrs
erfordert dies eine Umsatzrendite von 16%!
Die einfachste, kurzfristig realisierbare und schon jetzt partiell
verfolgte Strategie, um höhere Renditen zu erreichen, ist
offensichtlich, alle diejenigen Züge, die dazu nichts beitragen,
abzuschaffen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass etwa die Hälfte
der Zugleistungen im Fernverkehr betriebswirtschaftlich defizitär ist
und von jedem auch anteilig an der DB Fernverkehr beteiligten Investor
auf den Prüfstand kommen wird, um die derzeit mangelhafte Rendite zu
vervielfachen.
Da aus Gründen des „Umlaufs“ der Zuggarnituren nicht ohne Weiteres
einzelne Leistungen gestrichen werden können, wird es dazu kommen,
statt Stundentakten nur noch zweistündlich zu fahren, zu Zeiten z.B. ab
20 Uhr, Samstagnachmittags und Sonntagmorgens gar kei-ne Züge mehr
anzubieten und ganze Linien oder Linienteile stillzulegen.
Diese Prognose wird im PRIMON-Gutachten bestätigt. Die dort genannten
generellen Verkehrsrückgänge im Fernverkehr von 8…10% müssen im Rahmen
des aktuellen Trends zu deutlichen Verkehrszuwächsen auf den
Hochgeschwindigkeitsstrecken gesehen werden: Umso drastischer werden
die Verkehrsverluste durch Reduktionen auf den übrigen
Fernverkehrsrelationen sein und dramatische Verschlechterungen in der
Erschließung der Regionen verursachen.
Wenn nicht weitere öffentliche Finanzmittel für die Bestellung von
Ersatzleistungen zur Verfügung gestellt werden, werden weitere Regionen
vom Fernverkehr ganz oder weitge-hend ausgeschlossen. Dies hat der
Gesetzgeber im Zuge der Bahnreform erkannt und im Rahmen der
Grundgesetzänderung die Verpflichtung zur Gewährleistung auch des
Fernver-kehrs auf der Schiene Art. 87e GG beschlossen. Die darin
geforderte besondere gesetzliche Regelung ist bislang nicht erfolgt,
obwohl dieser Artikel bereits seit über zehn Jahren in dieser Fassung
besteht.
Die Hoffnungen, dass bei einem Rückzug der DB AG andere Bahnbetreiber
Teile der nicht mehr bedienten Linien übernehmen oder Zugverbindungen
in Zeiten einrichten, in denen die DB AG keine Züge mehr verkehren
lässt, sind trügerisch. Die notwendigen Investitionen, um eine Linie zu
bedienen, z.B. für 6 ICE-Halbzüge mit Werkstätten betragen wenigstens
100 Mio Euro. Sie schaffen unter den Einsatzbedingungen im Netz der DB
bestenfalls 50 Mio Euro Umsatz/Jahr: Damit ist eine marktüblich
Kapitalrendite von 8%, hier also 8 Mio Euro/Jahr, nicht zu
erwirtschaften! Dazu kommt das hohe unternehmerische Risiko:
Bahnfahrzeuge erfordern in der Regel wenigstens 20 Jahre Nutzung,
damit sie ihre Investitionen verdienen. Dafür müssten - wie bei der
Vergabe von Nahverkehrsleistungen in Deutschland oder wie beim
Franchising in Großbritannien - die Investoren die staatliche Gewähr
haben, dass sie die betreffenden Linien über etwa ein Jahrzehnt allein
betreiben dürfen: Dafür fehlen in Deutschland die gesetzlichen
Grundlagen.
Daher muss es als extrem unwahrscheinlich, ja ausgeschlossen
erscheinen, dass andere Bahnbetreiber in nennenswertem Umfang Lücken im
Fernverkehrsangebot der DB AG schließen werden. Dies wird durch die
Erfahrungen in nunmehr 12 Jahren seit der Bahnreform bestätigt: Zu
Zeiten der Bundesbahn gab es vor allem mit dem TUI-FerienExpress mehr
regelmäßige Fernverbindungen anderer Bahnbetreiber als seit der
Existenz der DB AG!
Die immer wieder zitierten Beispiele der britischen Bahnen zeigen
vordergründig massive Negativentwicklungen durch die „Privatisierung“
(3):
>>> Drastischer Verfall der Infrastruktur durch unterlassene
Instandhaltung, Konkurs der Railtrack (dem privatwirtschaftlich
operierenden Netzbetreiber) und seit 2001 erhöhtem Zuschussbedarf für
das Netz;
>>> Nachhaltiger Verfall der Qualität in Bezug auf
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, gipfelnd im Lizenzentzug einer
Connex-Tochter u.a. Fehlentwicklungen.
Positiv erscheint, dass Eisenbahn-Unternehmen im Fernverkehr
nennenswerte Renditen erreichen. Dies basiert auf einer Lizenzierung
(„Franchising“) der Strecken seitens der Re-gierungsbehörde OPRAF, die
die Nutzungsrechte und Verkehrsverpflichtungen mit konkre-ten, auch
finanziellen Bedingungen ausschreibt, für meist 7 Jahre vergibt und
vereinbart. „Trassenentgelte“ oder „Zuschüsse“ werden streckenbezogen
von der Regierungsbehörde festgelegt. Damit muss der Betreiber die ihm
übertragenen Strecken im vertraglich gesicherten Zeitraum mit
festgelegten Standards bedienen, ist vor Konkurrenz geschützt und kann
so seine Investitionen verdienen. Mit diesem rigide-staatlich
geregelten Franchising gelang es immerhin, die Verkehrsleitungen binnen
eines Jahrzehnts um etwa 35% zu steigern, wobei die Verkehrsunternehmen
ihre Erlöse um etwa 70% steigern konnten.
In England gibt es gerade diejenigen umfänglichen gesetzlichen
Regelungen, die in Deutschland für den Fernverkehr auf der Schiene
fehlen! Daher sind die hier feststellbaren Effekte
privatwirtschaftlicher Bahnverkehrsunternehmen nicht auf Deutschland
übertragbar.
Solange die die vom GG geforderten gesetzlichen Regelungen fehlen,
werden nach einem Verkauf von DB Fernverkehr weite Regionen von
Fernverkehr auf der Schiene nicht mehr bedient werden - es sei denn,
Bund, Länder und Gemeinden entschließen sich zu Bestellungen
entsprechender Zugleistungen, die dann weitere öffentliche Finanzmittel
erfordern würden.
1.4. Fazit
Die staatlichen Nachbarbahnen zeigen je Einwohner deutlich höhere
Verkehrsleistungen und beweisen, dass staatliche Bahnen mehr Verkehr
auf die Schiene bringen und dabei wesent-lich bessere Qualität schaffen
als z.B. die britischen privatwirtschaftlichen Verkehrsunter-nehmen.
Auch in Bezug auf die spezifischen staatlichen Leistungen (ct/ptkm)
arbeitet z.B. die Schweizer Bundesbahn mit geringeren staatlichen
Leistungen als die DB AG. Daher erscheint unter den Zielsetzungen „Mehr
Verkehr auf die Schiene“ und „weniger staatliche Leistungen“ eine
„Privatisierung“ der DB AG als Ganzes kontraproduktiv.
Ein Verkauf der Fernverkehrssparte würde verheerend negative
Auswirkungen auf das Fernverkehrsangebot der DB AG verursachen, da die
erwarteten wesentlich höheren Rendi-ten nur durch eine drastische
Reduktion des Angebots erreichbar scheinen. Privatwirt-schaftlich
operierende Fernverkehrsunternehmen wird es aufgrund der fehlenden
gesetzli-chen Grundlagen auch in Zukunft nicht geben - allenfalls in
speziellen Nischen, jedoch nur dann, wenn das Netz eindeutig in Regie
des Staates betrieben würde.
Der Verkauf der Sparte Nahverkehr wird unter diesem Gesichtspunkt
weniger negative Wirkungen in Bezug auf die Verkehrspolitik und deren
Ziele haben, da hier alle Leistungen von öffentlich-rechtlichen
Auftraggebern ausgeschrieben, vergeben und vertraglich verein-bart
sind. Allerdings sind hier andere Negativwirkungen z.B. auf Lohn- und
Sozialstandards zu befürchten, wenn der Verkauf ohne Mitwirkung der
Beschäftigten erfolgt.
2. Hauhaltspolitische Chancen und Risiken*
(7. Analyse der wirtschaftlichen Situation der DB AG*)
Es soll hier auf das Problem der Bewertung der DB AG hingewiesen
werden, auf das das PRIMON Gutachten relativ kurz im Exkurs E.2
hinweist. Darin ist die besondere und ungewöhnliche Art der
Bilanzierung des Sachanlagevermögens dargestellt: Die durch
Bauko-stenzuschüsse und zinslosen Darlehen des Bundes erstellten
Anlagen werden bilanziell nicht erfasst und auch nicht abgeschrieben.
Da der dafür im Gutachten genannte Wert von 38,4 Mrd.Euro erheblich
ist, stellt sich die Frage, ob damit möglicherweise wesentliche
Vermögensteile nicht erfasst sind und damit die Gefahr eines
„Unterwertverkaufs“, besteht, der gemäß der Bundeshaushaltsordnung § 63
unzulässig ist - es sei denn, im Haushaltsplan wäre eine Ausnahme
beschlossen.
2.1. Bewertung des Anlagevermögens
In der konsolidierten Bilanz der DB und der DR vom 31.12.1993 wird ein
Anlagevermögen von (umgerechnet) 56,7 Mrd.Euro ausgewiesen; in der
Eröffnungsbilanz der DB AG zum 1.1.1994 stehen nur noch 13,3 Mrd.Euro.
Das Primon-Gutachten nennt dies eine „drastische Korrektur des
Anlagevermögens“ (S.56). In der Realität hat die DB „über Nacht“
keineswegs 43,4 Mrd.Euro, entsprechend 76,5% ihres Anlagevermögens
verloren. Tatsächlich handelt es sich hier um Bewertungen im Zuge der
Neugründung der DB AG, die mitnichten die Realität spiegeln.
Durch massive Investitionen von über 100 Mrd.Euro hat sich das
Anlagevermögen in der Bilanz der der DB AG bis Ende 2004 auf nur etwa
40 Mrd. Euro erhöht (2). Zusammen mit dem o.g. Wert der buchmäßigen
Reduktion der Eröffnungsbilanz ergibt sich als erste Näherung ein
realer Wert des Anlagevermögens von 83 Mrd.Euro. Da ein wesentlicher
Teil der 100 Milliarden Euro binnen 10 Jahren in Bauvorhaben investiert
wurden, die Abschreibungszeiträume von Jahrzehnten haben, muss
erstaunen, dass nur etwa 27 Milliarden als Zuwachs in der Bilanz
erscheinen: Tatsächlich muss ein wesentlich höherer Anteil in der
Realität vorhanden sein!
Ein weiteres Indiz dafür, dass das Vermögen der DB AG unterbewertet
wird, gibt der Wert des „Kapitalumschlags“, das Verhältnis
Umsatz/Kapital (4). Er beträgt bei Bahnen in der Regel 0,1 bis 0,2. Die
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben einen Wert von 0,16; Da die
DB wegen der Neubaustrecken und Hochgeschwindigkeitszüge mehr Kapital
gebunden hat, erscheint für sie der Wert von 0,15 realitätsgerecht.
Damit ergibt sich aus dem Um-satz der DB AG im Schienenverkehr von 16
Mrd.Euro ein Wert für das Sachanlagevermö-gen des
Schienenverkehrssektors von 107 Mrd. Euro.
Dies bestätigt ein Vergleich mit der ÖBB-Holding AG im Jahresabschluss 2004:
|
ÖBB Holding AG |
DB AG |
Sachanlagevermögen Mrd. Euro |
15,4 |
39,8
|
Länge des Netzes km |
5980 |
34718 |
Sachanlagevermögen/MioEuro/km |
2,57 |
1,14 |
Überträgt man den spezifischen Wert der ÖBB -- er entspricht in etwa
den Werten auch der anderen Nachbarbahnen -- auf die DB AG mit ihrem
5,8 mal so großem Netz, so hat deren Anlagevermögen danach einen Wert
von 89,4 Mrd.Euro. Tatsächlich wird der Wert deutlich höher liegen, da
die DB AG im Vergleich zur ÖBB über beträchtliche Neubaustrecken,
zahlreiche modernisierte Großbahnhöfe und eine große Flotte von
neuwertigen ICE-Zügen verfügt.
Das Eisenbahn-Bundesamt bewertet den Wiederbeschaffungswert des Netzes
der DB AG auf 134 Mrd.Euro (4). Da ein wesentlicher Anteil durch neu
erstellte Anlagen gebildet wird, erscheint es realistisch, den
aktuellen Wert auf 40%, das wären 53,6 Mrd.Euro anzusetzen. Um den Wert
des gesamten Anlagevermögens zu erhalten, müssen zu diesem Wert die
Werte der Bahnhofsgebäude, Werkstätten und Fahrzeuge addiert werden.
Der bislang ausgewiesene Wert von etwa 40 Mrd.Euro erscheint daher auch
unter dieser Prämisse unrealistisch niedrig.
2.2. Hinweis des PRIMON-Gutachtens
Das Gutachten weist im „Exkurs E2“ auf Seiten 469/470 darauf hin, dass
die DB AG die Baukostenzuschüsse und zinslosen Darlehen im „Capital
employed“ nicht erfasst, obwohl es sich damit um „wesentliche
Vermögensgegenstände, insbesondere des Infrastrukturvermögens, ohne die
keine Trassen vermarktet bzw. Verkehrsleistungen erbracht werden können
…“ handelt. Dabei geht es um die nicht unerhebliche Summe von 38,4
Mrd.Euro. Für diesen, seit 1994 akkumulierten Wert, nimmt die DB AG
auch keine Abschreibungen vor!
In einer „adjustierten Berechnung“ werden die von der DB AG positiv
errechneten Werte für ROCE (return on capital employed), also für die
Kapitalrendite, unter Berücksichtigung dieser Investitionen und deren
Abschreibungswerte neu berechnet: die Werte „ROTCE“ (return on total
capital employed) aller Jahre ab 1995 sind negativ, auch die bis zum
Jahre 2009 prognostizierten Werte liegen unter 0! Treffen die hier
dargestellten Werte zu, ist die DB AG nicht börsenfähig!
2.3. Gutachten zum Wert des Anlagevermögens der DB AG
Diese Problematik hat Peters (5) aufgegriffen und in einem Gutachten
(6) auf der Basis der DB Geschäftsberichte und des PRIMON-Gutachtens
bewertet. Dabei kommt er u.a. zu den folgenden Schlussfolgerungen:
„
Das gravierendste Problem plausibler Daten bildet die Nicht-Aktivierung
von Baukostenzuschüssen und zinslosen Darlehen des Bundes an die DB AG
Diese machen den Großteil der jährlichen Investitionen in der
Größenordnung von 7-10 Mrd. Euro aus und erscheinen weder im
Anlagevermögen noch führen sie zu Abschreibungen…
Es ist natürlich eine akademisch zulässige Frage, ob zinsfreie Mittel
kein renditepflichtiges Kapital darstellen, so wie es die DB definiert.
Wenn es jedoch darum geht, Bundesvermögen eventuelle an Dritte zu
veräußern, müssen Bruttoinvestitionen Basis für die Berechnung des
Kapital und des Anlagevermögens und damit des Capital Employed sein.
Die offiziellen Bahn-Bilanzen sind somit keine repräsentative Basis für
nachhaltige Bilanzkennziffern. Das wird auch im Gutachten festgestellt
und korrigiert, aber eben nur in einer unverbindlichen Nebenrechnung.
Dabei wird ein „virtueller“ Anlagespiegel aus den Brutto-investitionen
bei jährlichen Abschreibungen von 5% (durchschnittliche Lebensdauer von
Bahn-Investitionen: 20 Jahre) errechnet. Dies wird im Folgenden
nachvollzogen (Tabelle gekürzt wiedergegeben):
Deutsche Bahn AG Anlagevermögen
In Mio EUR |
1994 |
1995 |
1996 |
... |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Sachanlagen |
63650 |
67239 |
70840 |
... |
85014 |
87310 |
89699 |
94709 |
98638 |
Brutto Investitionen |
7128 |
7329 |
7771 |
... |
6892 |
7110 |
9994 |
9121 |
7232 |
Abschreibungen neu |
3539 |
3728 |
3931 |
... |
4595 |
4721 |
4985 |
5191 |
5294 |
Abschreibungen alt |
984 |
1148 |
1387 |
... |
2052 |
2162 |
2434 |
2694 |
2605 |
Geht man von einem Anlagevermögen in 1993 von ca. 67
Mrd. EUR (52 Mrd. EUR plus 15 Mrd. EUR für die nicht aktivierten
Neubaustrecken), erhöht sich das Anlagevermögen bis 2004 auf
kontinuierlich ca. 100 Mrd. EUR
Danach sind die Schlussfolgerungen erlaubt:
• Das reale Anlagevermögen der DB AG ist mehr als doppelt so hoch als es in der Bilanz der DB ausgewiesen ist;
• Die Nicht-Erfassung der durch Baukostenzuschüsse und zinslosen
Darlehen erstellten Anlagen führt im Fall eines Verkaufs auf der von
den Gutachtern erstellten Datenbasis dazu, dass wesentliche
Vermögensteile des Bundes, die wertvollsten, neu erstellten Anlagen der
DB AG an die Investoren verschenkt werden würden;
• Der Wert dieses nicht bilanzierten Anlagevermögens liegt nach aller Wahrscheinlichkeit über 50 Milliarden Euro.
2.4. Gründe für die besondere Art der Bilanzierung der DB
Das PRIMON-Gutachten stellt fest, dass diese spezielle Art der
Bilanzierung des Anlagevermögens, die die DB AG praktiziert,
„betriebswirtschaftlich korrekt und aus der Perspektive der DB AG
durchaus berechtigt“ sei. Trotzdem muss die Frage gestellt werden,
warum die wesentlichen, ja wertvollsten Anlagen nicht vollständig
bilanziell erfasst werden. Diese Frage ist, so lange die DB AG im
Besitz des Bundes ist und bleibt, ohne wesentlichen Belang, erfährt
jedoch bei einem Verkauf Relevanz, da eine Veräußerung von Gegenständen
des Bundesvermögens unter ihrem vollen Wert verboten ist.
Das PRIMON Gutachten beantwortet diese Frage indirekt: Mit Einbezug
dieser bislang nicht bewerteten Anlagen ergeben sich für die
vergangenen zehn Jahre der DB AG wie auch für die prognostizierten
Jahre bis 2009 negative Kapitalrenditen (dargestellt als ROTCE 2 auf
Seite 470): Damit ist die DB AG nicht börsenfähig.
Daraus kann die Schlussfolgerungen abgeleitet werden: Nur durch die
Nicht-Bilanzierung der durch Baukostenzuschüsse und zinslosen Darlehen
erstellten Anlagen kann die Börsenfähigkeit rechnerisch erreicht
werden.
De facto führt dies zu der Situation, dass die Bundesregierung den
Börsengang des integrierten Unternehmens nur unter der Voraussetzung
durchführen kann, dass sie die wesentlichen und wertvollsten Anlagen
der DB „verschenkt“ und dass der Erwerber deren Abschreibung nicht
„verdienen“ muss, die Anlagen also nicht aus seinen Erlösen erneuert.
Peters kommt in seinem Gutachten zu der Schlussfolgerung:
„Die Privatisierung der DB AG - in welcher Variante auch immer - wäre
für einen Investor nur rentabel, wenn er - wie in den
Privatisierungsvarianten unterstellt - das betriebliche Vermögen der DB
AG von ca. 100 Mrd. EUR für 15-20 Mrd. EUR vom Bund erwerben könnte und
zusätzlich jährliche Subventionen für den Erhalt des Schienennetzes in
Höhe von 2-3 Mrd. EUR erhielte. Damit die Rendite eines dann privaten
Eisenbahnunternehmens nachhaltig erreicht werden kann, müssten - wie im
Gutachten auf der Basis der Mittelfristplanung der DB AG errechnet -
das deutsche Streckennetz um ein Drittel stillgelegt und die Bahntarife
erheblich erhöht werden.
Das Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen, hat
mit den Privatisierungsvarianten nichts zu tun, sondern erfordert
lediglich eine Trennung von der Logistik-Sparte Stinnes. Man kann nicht
in einem Unternehmen Straße und Schiene fördern. Die Bahn muss sich auf
ihr Kerngeschäft Schiene konzentrieren und sich von der Logistiksparte
Stinnes trennen. Die Veräußerung von Stinnes würde dem Bund einmalige
Erlöse in der Größenordnung eines Jahresumsatzes (10-12 Mrd. EUR)
bescheren.
Diese Variante des „Börsengangs“ erscheint als die überzeugendste: Es
kann nicht primäres Ziel der Deutschen Bahn sein, weltweite Straßen-
und Lufttransporte oder Logistik in den USA und in China zu leisten.
Nach den Fehlschlägen weltweiter Aufkäufe konzentrieren sich aktuell
maßgebliche Großunternehmen auf ihr „Kerngeschäft“.
Statt das deutsche Verkehrssystem Bahn in die Verfügungsgewalt von
Investoren zu geben, sollten diejenigen Beteiligungen der DB AG
veräußert werden, die für die Leistung qualifizierte Schienenverkehre
als nicht notwendig erscheinen. Damit kann die hohe Verschuldung der DB
AG - die ja auch durch derartige Aufkäufe verursacht ist! - abgebaut
ein Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts geleistet werden, ohne
die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit unseres Landes durch Verkäufe
von Teilen unseres Bahnsystems „auf´s Spiel zu setzen“!
3. (9.)Ausgestaltungsmöglichkeiten*
(11. Vorschläge zur Weiterentwicklung/Differenzierung*)
3.1. Fazit zu den PRIMON-Gestaltungsvarianten
Der auch nur anteilige Verkauf des integrierten Bahnkonzerns muss aus
den oben dargestell-ten Gründen ausgeschlossen erscheinen, da das
„Verschenken“ von Bundesvermögen oder ein Unterwertverkauf nach der
Bundeshaushaltordnung nicht zulässig ist. Selbst wenn eine Befreiung
oder Ausnahmeregelung gefunden werden würde, sollten sich Bundestag und
Bundesregierung nicht dem dann berechtigten Vorwurf aussetzen,
Bundesvermögen in der Größenordnung von 10 oder mehr Milliarden Euro an
Investoren zu verschenken, wenn gleichzeitig die Bürger höhere
Leistungen für die Bahn erbringen müssen, die dann zu we-sentlichen
Teilen gleichen Investoren zufließen.
Die weiteren Modelle des PRIMON-Gutachtens vermeiden dies.
Dabei erscheint der mögliche Verkauf der Fernverkehrssparte höchst
problematisch, da er wahrscheinlich höhere volkswirtschaftliche Schäden
und Folgekosten für den Bundeshaushalt verursachen wird. Dies liegt am
fehlenden gesetzlichen Rahmen, wie er in Art 87e Abs.4 des GG gefordert
ist. Hier stellen sich die Alternativen
• Schaffung gesetzlicher Rahmenbestimmungen ähnlich wie sie hierfür den
Nahverkehr oder in Großbritannien für den gesamten Personenverkehr
existieren, oder
• Verbleib der DB Fernverkehr als AG im Bundesbesitz.
Je stärker das Netz in den Bundesbesitz zurückgeführt wird, desto
besser werden die Wettbewerbschancen für andere Verkehrsunternehmen
auch im Fernverkehr. Dabei ist da-von auszugehen, dass die DB AG
aufgrund ihres großzügig dimensionierten Fahrzeugparks stets die
nachfragestärksten Relationen besetzen wird. Ein tatsächlich
substanzieller Markteintritt Dritter setzt voraus, dass in Relationen,
die die DB AG nicht mehr betreiben will, die Trassenpreise nach
Nachfragekriterien differenziert werden. Dies kann und darf nur durch
die öffentliche Hand geschehen.
Der Verkauf der Nahverkehrssparte erscheint unter den genannten
Gesichtspunkten am wenigsten problematisch: Hier finden sich die
Investoren in gesetzlichen Rahmenbedingun-gen und so umfangreichen
Vertragswerken gebunden, dass die Bedienungsqualität gesichert
erscheint und keine weitergehenden Belastungen des Bundeshaushalts zu
erwarten sind: Auch die Preisgestaltung unterliegt der
Zustimmungspflicht der Länder. Hier verbleibt allerdings das
Problemfeld, wie generell mit den Mitarbeitern verfahren wird, ob deren
Rechte reduziert und „Lohn- und Sozialdumping“ ermöglicht wird. Daher
sollte der Verkauf auch von DB Regio nur nach eingehender Anhörung und
eindeutigen Zustimmung der betroffe-nen Mitarbeiter erfolgen.
Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass durch den Verkauf
einzelner Sparten der Systemverbund Schiene erschwert wird, der ja auch
aus zahlreichen Querverbindungen zwi-schen den Sparten Fern-,
Nahverkehr und Cargo z.B. im Fahrzeugsektor, in Personalhilfen, in
Werkstattnutzungen usw. besteht.
3.2. Alternativen zu den PRIMON-Gestaltungsvarianten
Unter den Prämissen:
• mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen,
• den Bundeshaushalt zu entlasten,
• Investitionsmittel Dritter für die Schiene zu gewinnen,
• die DB AG zu entschulden und kapitalmarktfähiger zu machen, wird
vorgeschlagen, folgende Alternativen zu prüfen und weiter zu verfolgen:
1.
Verkauf der Straßen- und Luftverkehrsorientierten Beteiligungen: damit
dürften in der Größenordnung 10 Mrd.Euro zur Entschuldung der DB AG und
zur Sanierung des Bun-deshaushalts gewonnen werden. Gleichzeitig Stopp
weiterer Paket-Verkäufe von Bahnhöfen: Sie gehören in die
Verfügungsgewalt und die Gestaltungskraft der Bahn und der betroffenen
Kommunen und nicht in die von Investoren!
2.
Kritische Überprüfung der geplanten Großvorhaben wie Stuttgart 21,
Neubaustrecken Stuttgart-Wendlingen-Ulm und Ebensfeld-Erfurt,
Transrapid München (7)(8). Diese Vorhaben sind betriebswirtschaftlich
negativ zu bewerten und belasten die zukünftigen Bundeshaushalte mit
einer Größenordnung von insgesamt 10 Mrd.Euro, einschließlich der
Finanzierungskosten mit etwa 20 Mrd.Euro. Für alle diese Projekte gibt
es Alternativen, die nur Bruchteile der aktuell verfolgten Planungen
kosten. Bundestags und Bundesregierung sollten sich verpflichtet sehen,
diese prüfen zu lassen: das Einsparungspotenzial dürfte etwa 5
Mrd.Euro, einschließlich der Finanzierungskosten 10 Mrd. Euro erreichen!
3. Beteiligung der Bahnkunden: Statt fernen Investoren Renditen von 8%
oder mehr anzubieten, können für halb so hohe Zinssätze Bahnkunden und
Bahninteressenten eingeladen werden, Anleihen oder Fondsanteile der DB
AG zu erwerben. Damit könnten Investitionsmittel zu weit geringeren
Kosten gewonnen und eine weit gestreute Kundenbindungen geschaffen
werden. Erhalten diese statt der Rendite-orientierten Investoren ein
Mitspracherecht in den Aufsichtsräten der Bahn, werden neue Strategien
zur Markterschließung möglich.
Quellenangaben:
(1) Karl-Dieter Bodack: InterRegio, die abenteuerliche Geschichte eines beliebten Zugsystems, Freiburg, 2005
(2) Geschäftsberichte der DB AG
(3)Theo Stolz: Die Zuverlässigkeit der britischen Eisenbahngesellschaften,
Eisenbahn Revue International Heft 2, Luzern, 2000
Zuschussbedarf der Britischen Eisenbahnen heute grösser als in der Staatsbahnära,
Eisenbahn Revue International, Heft 3, Luzern, 2004
(4) Peter Schäfer, Eisenbahn-Bundesamt auf dem Symposium „Ansätze zu
alternativen Finanzierungen der Schieneninfrastruktur“ in Dresden am
1./2. Februar 2006
(5) Dr. Gerd Peters war fast 30 Jahre in leitenden Funktionen der
BASF-Gruppe tätig, lehrt seit 2001 an der Universität Zürich und ist
Mitverfasser des Buches: Gerd Peters, Dieter Pfaff: Controlling, das
Einmaleins renditeorientierter Entscheidungen, Zürich, 2005.
(6) Das Bahngutachten PRIMON - Kritische Anmerkungen, Stuttgart, April 2006
wurde von Dr. Gerd Peters mit Schreiben vom 22.4. 2006 an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses übersandt.
(7) Heiner Monheim/Klaus Nagorni (Hrg): Die Zukunft der Bahn, Karlsruhe, 2004
Ev. Akademie Baden, Postfach 2269, 76133 Karlsruhe
(8) Der Fahrgast, PRO BAHN Zeitung, Hefte 1 und 2, Berlin, 2006
Der „Börsengang“ aus der persönlichen Sicht
eines ehemaligen Mitarbeiters der DB und DB AG
Nach meinem Studium des Maschinenbaus, der Betriebswirtschaft und des
Design arbeitete ich von 1967 bis 1995 in Stabs- und
Führungspositionen
bei der DB und DB AG, u.a. als „Berater Personenverkehr“ beim
Vorsitzen-den des Vorstands und habe bis zum Jahr 2000 freiberuflich
Beratungsarbeiten für die DB AG geleistet. Mit speziellen Aufträgen des
Vorstands habe ich u.a. daran mitgewirkt, das DB-Ausbesserungswerk
Weiden in eine GmbH zu überführen. Die daraus entstandene PFA, Partner
für Fahrzeugausstattungen GmbH, erreichte mit einem innovativen neuen
Werk und über tausend Mitarbeitern binnen weniger Jahre hohe Gewinne
(1).
Da der 49%-Mitgesellschafter „Kasse machen wollte“ wurde das Werk
verkauft, von den neuen Besitzern verschuldet und geriet schließlich in
den Besitz der „Alpha-Bravo-Investment“ auf den niederländischen
Antillen. Durch massive Geldentnahmen trieb sie die PFA GmbH Konkurs.
In engagierter Weiterarbeit schuf ein Rest der Mitarbeiter bis 2005
weiterhin gute Gewinne, mit denen ein großer Teil der
Gläubigerforderungen befriedigt werden kann. Das Werk ist vermietet -
es arbeiten dort nur noch etwa 60 Mitarbeiter.
In einer strukturschwachen Region wurden tausend Arbeitsplätze
offensichtlich gut qualifizierter und engagierter Menschen durch die
Habsucht von Investoren vernichtet - ermöglicht durch den Verkauf
seitens der DB AG, die die Mehrheit von 51% besaß! Aus diesen
Erfahrungen halte ich es eines Rechtsstaats für unwürdig, dass ohne
jede Mitwirkungsmöglichkeit der Mitarbeiter überhaupt der Verkauf
deren Arbeitsplätze stattfinden kann.
Ich war engagierter Mitarbeiter bei der DB und DB AG, weil ich nach
Erfahrungen während meines Studiums in den USA in der Erhaltung und
Entwicklung des Schienenverkehrs eine für unsere Kultur und
Gesellschaft dringende Aufgabe sah. In meinem Umfeld sehen auch heute
noch viele Mitarbeiter der DB AG eine primäre Verpflichtung gegenüber
der Gesellschaft und leisten dementsprechend Überdurchschnittliches.
Jedweder Verkauf setzt sie der Aufgabe aus, Renditen für Investoren zu
schaffen. Geschieht dies ohne ihre Mitwirkung, werden sie zum
„Spielball“ ferner Investoren.
Daher appelliere ich an Sie, als die gewählten Vertreter der Bürger und
als treuhänderische Eigentümer der Deutschen Bahn, keinen Beschluss zu
Verkauf von Teilen der DB zu treffen, ohne die betroffenen Mitarbeiter
mitwirken zu lassen! Menschenhandel ist Gott-sei-Dank verboten,
Unternehmenshandel und damit verbunden Mitarbeiterhandel ist zwar
erlaubt, sollte jedoch nur mit Beteiligung der betroffenen Menschen
geschehen!
Gröbenzell, den 30. 4. 2006
Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, M.S.
Von 1967 bis 1995 in Stabs- und Führungspositionen bei der DB und DB AG
Unternehmensberater Bahn-Marketing und Design
Starenweg 11a . 82194 Gröbenzell
Tel.: 08142-53477, Fax: -593426
kd.bodack at gmx.de
(1) Ausführlich dargestellt in: InterRegio, die abenteuerliche Geschichte eines beliebten Zugsystems, Freiburg, 2005.
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1. 5. 2006 www.buergerbahn-statt-boersenbahn.de
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