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News Die GRÜNE-Bundestagsfraktion

Pressemitteilungen

Wahl in Frankreich ? ein guter Tag für die Demokratie in Europa

Zu den Parlamentswahlen in Frankreich erklärt Chantal Kopf, Sprecherin für Europapolitik:

Der Wahlsonntag in Frankreich war ein guter Tag für die Demokratie in Europa. Die Französinnen und Franzosen haben das links-grüne Bündnis Nouveau Front Populaire (NFP) unter historisch hoher Wahlbeteiligung zur stärksten Kraft gemacht. Moderate Kräfte innerhalb des NFP wie etwa die Grünen verzeichnen erfreuliche Zugewinne.

Der Abgesang auf die Demokratie konnte abgewendet werden. Die Wahl in Frankreich aber auch jene in Polen haben gezeigt, dass progressive Kräfte die Demokratie in Europa gemeinsam verteidigen können. Die massive Mobilisierung der Wähler*innen und das taktische Vorgehen unter den demokratischen Parteien nach dem ernüchternden Ergebnis des ersten Wahlgangs haben sich als erfolgreiche Strategie erwiesen. Das links-grüne Lager hat einen wesentlichen Beitrag daran, die Brandmauer gegen die extreme Rechte aufrechtzuerhalten. Dies lässt aufatmen, nicht aber frohlocken. Denn der euroskeptische und rechtsextreme Rassemblement National hat stark an Einfluss gewonnen und ist in allen gesellschaftlichen Schichten angekommen. Für die deutsch-französische, aber auch die europäische Zusammenarbeit bleibt das eine Belastung.

Frankreich steht jetzt vor der Herausforderung einer neuen Regierungsbildung, die kompliziert und langwierig werden dürfte. An dieser für die französische Politik bislang ungewohnten Aufgabe dürfen die demokratischen Parteien nun nicht scheitern. Sie müssen ihre politischen Differenzen überwinden, Führungsverantwortung übernehmen und für Stabilität in Frankreich sorgen. Für Deutschland bleibt insbesondere zu hoffen, dass Frankreich seinen proeuropäischen Kurs fortsetzen kann ? die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn Frankreich und Polen im Rahmen des Weimarer Dreiecks bleibt zentral wichtig für die Beantwortung europäischer Zukunftsfragen.

 

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Kein Platz für türkischen Nationalismus bei Erdo?ans Berlin-Besuch

Zum Besuch des türkischen Präsidenten Erdo?an erklären Lamya Kaddor, Sprecherin für Inneres und Heimat, und Max Lucks, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Nichts spricht gegen die Freude über den sportlichen Erfolg, doch beim Jubeln im Stadion haben nationalistische Symbole keinen Platz. Präsident Erdo?ans Berlin-Besuch am Samstag muss auch als Unterstützung für die sanktionierte ?Wolfsgruß?-Geste des türkischen Spielers Merih Demiral verstanden werden und findet vor dem Hintergrund der nationalistischen Ausschreitungen gegen Syrer*innen und syrischen Geschäfte in der Türkei diese Woche statt. Bei den Pogromen wurde auch der Rücktritt Erdo?ans gefordert. Der Besuch in Berlin ist daher Wasser auf die Mühlen türkischer Nationalist*innen.

Der ?Wolfsgruß? ist ein Erkennungssymbol der Grauen Wölfe und steht damit eindeutig für rechtsextreme und antisemitische Überzeugungen. Die ultra-nationalistische Ülkücü-Bewegung ist eine Gefahr für Kurd*innen, Armenier*innen, Alevit*innen, Jüd*innen und all diejenigen, die eine vielfältige und demokratische Türkei vertreten. Doch diese Bewegung ist mit ihren Vereinen vor allem auch eine Gefahr für unsere Demokratie. In einigen europäischen Nachbarländern ist der ?Wolfsgruß? bereits verboten ? auch in Deutschland muss jetzt ein Verbotsverfahren zügig eingeleitet werden. Wir Grüne kämpfen seit Jahren für ein Verbot sämtlicher Organisationen der Ülkücü-Bewegung in Deutschland.

Gleichzeitig sind wir in Sorge, dass diese nationalistische Stimmung die gegenwärtigen Wiederannäherungsbemühungen der Türkei mit dem syrischen Assad-Regime befeuert, damit der Weg für die unfreiwillige Rückführung von Syrer*innen aus der Türkei frei ist. Für uns bleibt klar: Den gefährlichen Kurs der diplomatischen Aufwertung und damit der Stärkung des Assad-Regimes lehnen wir entschieden ab. Er vergrößert den iranischen Einfluss und gefährdet die Sicherheit Israels sowie der syrischen Geflüchteten in der Region.

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Ausgleichszölle auf E-Autos sichern fairen Wettbewerb und den Erhalt einer klimaneutralen Industrie in Europa

Zur Einführung der Ausgleichszölle auf Einfuhren von chinesische E-Autos erklären Sandra Detzer, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Maik Außendorf, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft:

Sandra Detzer:
Es ist richtig, dass die EU-Kommission nach ihrer fundierten Untersuchung Zölle auf chinesische E-Autos verhängt. Diese Zölle sind keine Strafzölle, sondern WTO-konforme Ausgleichsmaßnahmen. Diese WTO-konformen Ausgleichsmaßnahmen sind ein Weckruf an China, ernsthafte Handelsgespräche mit der EU-Kommission zu führen - statt sich bilateral mit einzelnen EU-Regierungen unlautere Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die Entscheidung ist ein Zeichen an die chinesische Regierung, die EU-Kommission als zentralen Ansprechpartner für Handelsfragen ernst zu nehmen und auf Kooperation statt Konfrontation zu bauen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist es vor wenigen Wochen in Peking gelungen, neue Zoll-Gespräche zwischen der EU-Kommission und China anzustoßen. Genau diese Gespräche gilt es jetzt zu intensivieren. Die heutige Entscheidung unterstreicht den Willen der EU-Kommission, auf fairen Wettbewerb zu bestehen. Das ist eine wichtige Grundlage für weitere Verhandlungen, darauf können nun weitere Gespräche fußen. Wir hoffen auf den Erfolg dieser Gespräche.

Die EU-Kommission hat unsere volle Unterstützung. Nur die EU-Kommission und ein geeintes Europa können auf Dauer den fairen Wettbewerb mit China sichern, den wir alle wollen.

Maik Außendorf:
Faire Wettbewerbsbedingungen sind entscheidend für eine leistungsfähige und klimaneutrale europäische Automobilindustrie. Dabei geht es auch um die Sicherung von 14 Millionen Arbeitsplätzen in Europa. Ohne Ausgleichszölle droht die europäische Industrie den Anschluss zu verlieren. Um die Mobilitätswende voranzutreiben, brauchen wir eine resiliente Automobilindustrie, auch in Europa. Auch mit den Ausgleichszöllen bleibt die EU für chinesische Hersteller einer der größten und offensten Märkte weltweit und damit hoch attraktiv. Europa muss dem systematischen Großmachtstreben Chinas selbstbewusst und geeint mit seiner Marktmacht entgegentreten. Dabei ist es beiden Seiten wichtig einen Handelskrieg zu verhindern, dass zeigen die im Raum stehenden Gegenmaßnahmen, die wohldosiert Luxusgüter und fossile Verbrenner adressieren.
 

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Mehr Freiräume für die Förderung staatlicher Innovationen

Zur Übergabe der Empfehlungen der Gründungskommission zum Auf- und Ausbau der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt Dr. Anna Christmann, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Mit der Übergabe des Empfehlungspapiers erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt für die Gründung der DATI. Die Handlungsempfehlungen lesen sich als echtes Chancenpapier für die deutsche Innovationslandschaft, das Vorfreude auf eine erfolgreiche DATI macht. Ein großer Dank gilt der hochranging besetzten Gründungskommission, die sich in intensiven Sitzungen und Arbeitsgruppen in der Tiefe mit den wichtigen Weichenstellungen für Transfer und Innovation auseinandergesetzt hat. Die Handlungsempfehlungen geben wertvolle Impulse, wie eine Agentur für Transfer und Innovation akteursoffen, unabhängig und agil arbeiten kann. Mit den Handlungsempfehlungen liegen nun alle wichtigen Grundlagen vor, um die Gründung der DATI zeitnah umzusetzen.

Transferexzellenz als Leitlinie unterstreicht die Bedeutung der DATI für die gesamte Innovationslandschaft. Es ist gut, dass die Erfahrungen aus der Entfesselung der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) berücksichtigt und die DATI von vornherein sehr flexibel und weitgehend unabhängig von der Politik ausgerichtet werden soll. Damit setzt die Gründungskommission den Mentalitätswechsel hin zu mehr Freiräumen in der staatlichen Innovationsförderung fort. Wir begrüßen es, dass auch soziale Innovationen und die Einbindung von unterschiedlichen Akteur*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft von der Gründungskommission unterstrichen werden. Wichtig ist dabei auch, dass die Breite aller Akteur*innen von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und -gemeinschaften, sowie Industrie und kleine und mittlere Unternehmen, aber auch gesellschaftliche Initiativen ihre Stärke im Transfer einbringen können.

Die DATI-Pilotlinien zeigen bereits, wie viel Bedarf für eine akteursoffene Transferförderung im Land besteht. Es ist entscheidend, dass die DATI jetzt bald ihre Arbeit vollumfänglich aufnehmen kann, um mit flexiblen, verlässlichen und transparenten Strukturen für noch mehr Transfer in unserem Land zu sorgen.

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Mitglieder für den 2. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode

Die Pressesprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Hannah Beitzer, teilt mit:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat als Mitglieder für den 2. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode folgende Mitglieder vorgesehen:

Konstantin von Notz

Lukas Benner

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Zwischenbilanz zur EURO 2024

Zur Halbzeit der EURO 2024 erklärt Philip Krämer, Obmann im Sportausschuss:

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer ist vielversprechend und friedlich gestartet. Die Begeisterung und die ausgelassene Euphorie der Fans aus dem In- und Ausland sind überall spürbar und tragen wesentlich zur fantastischen Stimmung im ganzen Land bei. Der Sportausschuss wird sich voraussichtlich im Oktober mit einer umfassenden Bilanz der Europameisterschaft befassen; doch schon jetzt ist manches aus sportpolitischer Sicht kritisch zu benennen.

Leider trüben Fälle von Nationalismus und Rassismus die positive Atmosphäre. Gestern hat der türkische Torschütze Demiral den Wolfsgruß gezeigt, das Symbol der rechtsextremen Ülkücü-Bewegung, die Hass gegen Kurden, Juden und Armenier schürt. Es ist sehr gut und richtig, dass der Fall nun von der UEFA geprüft wird. Auch aus dem österreichischen Fanlager kam es wiederholt zu Eklats: Gestern wurden rassistische Parolen gesungen, beim Spiel gegen Polen sind Fans mit einem rechten Banner im Stadion aufgetreten. Das Verhalten des österreichischen Verbandes, der sich klar distanziert hat, ist dabei positiv hervorzuheben. Eine solche Stellungnahme wäre auch von den Verbänden Serbiens, Kroatiens, Albaniens und der Türkei notwendig gewesen, um den Nationalismus nicht weiter zu schüren, da gerade solche Ereignisse missbraucht werden, um ein nationales Überlegenheitsdogma zu etablieren.

Auch das Sponsoring und die Nutzung chinesischer Zahlungsdienstleister und Handelsplattformen muss zwingend einer strengeren Überprüfung und Regulierung unterzogen werden, da man davon ausgehen muss, dass alle Zahlungsaktivitäten und personenbezogene Daten staatlich überwacht werden. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen davor besser informiert und geschützt werden.

Vor dem Hintergrund der signifikanten Investitionen der Host Cities sind auch die mutmaßlichen Steuererleichterungen für die UEFA weiterhin einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Transparenz ist ein wichtiger Faktor, um die breite gesellschaftliche Akzeptanz nicht zu verlieren.

Die EURO 2024 offenbart schon jetzt die Schwachstellen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Erhebliche Investitionen in diese Infrastruktur sind erforderlich, um nicht nur den Anforderungen einer solchen Großveranstaltung gerecht zu werden, sondern vor allem auch um Mobilität von Millionen Pendler*innen zukunftsfähig zu gestalten.

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Erster Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung

Zum heute vorgelegten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Paula Piechotta, Sprecherin der Landesgruppe Ost:

Christina-Johanne Schröder:
?Es sind gute Neuigkeiten: Die Lebensverhältnisse in Deutschland nähern sich an ? im Gegensatz zu den meisten anderen Industrienationen. Der Gleichwertigkeitsbericht zeigt durch objektive Indikatoren und Umfragen aber auch, dass es noch große Unterschiede gibt. Die Vorgängerregierung ist daran gescheitert, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse von Menschen zu untersuchen. Wir Grüne wollen das Versprechen unseres Grundgesetzes auf gleichwertige Lebensverhältnisse einlösen. Egal ob im Landkreis Aurich-Norden, im Erzgebirge, in Gelsenkirchen oder im Bayerischen Wald: Menschen müssen sich auf eine gute Gesundheitsversorgung, bezahlbaren Wohnraum und gute Bildungsangebote für ihre Kinder verlassen können. Der erste Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung gibt uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern ein evidenzbasiertes Instrument für unsere Politik an die Hand. Wir wollen das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) konsequent weiterentwickeln, damit wir in unseren 400 Kreisen und kreisfreien Städten unsere Lebensverhältnisse konsequent angleichen.?

Paula Piechotta
?Der von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht erfüllt ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Der Bericht verdeutlicht, dass Deutschland zwar langsam, aber kontinuierlich zusammenwächst, auch wenn dieser Prozess in verschiedenen Bereichen unterschiedlich schnell verläuft. Insbesondere die ungleiche Vermögensaufteilung sorgt dafür, dass vor allem Westdeutsche von Ausnahmen bei der Erbschaftssteuer profitieren, wie zuletzt die Bürgerbewegung Finanzwende berichtete. So flossen insgesamt 98,4 % der steuerfreien Unternehmervermögen nach Westdeutschland.

Unser Ziel muss es nun zum einen sein, mit den gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bericht entschlossen daran zu arbeiten, die noch bestehenden Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland zu überwinden. Dabei ist es besonders wichtig, gleichwertige Lebensverhältnisse auch in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands zu schaffen. Zum anderen müssen wir denjenigen, die immer wieder tiefe Gräben zwischen Ost und West schaffen wollen, entschieden entgegentreten und zeigen, wo wir zusammenwachsen.?

Für den Hintergrund:
Das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) bündelt insgesamt 21 Förderprogramme der Bundesregierung. Dazu gehören neben der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) u. a. die Integrierte Ländliche Entwicklung im Rahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes), die Städtebauförderung und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. Hinzu kommen weitere Programme der Daseinsvorsorge, der Fachkräfteentwicklung und der Digitalisierung. Im Jahr 2022 hatte das GFS ein Fördervolumen in Höhe von 4,2 Milliarden Euro.

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Fatales Signal: UN verhandelt erstmals mit Taliban

Nach Abschluss der Gespräche der UN mit den Taliban in Katar und der Abschlusserklärung der zuständigen UN-Untersekretärin Rosemary DiCarlo erklärt Schahina Gambir, Obfrau in der Enquete-Kommission ?Lehren aus Afghanistan für das zukünftige vernetzte Engagement Deutschlands?:

Die Gespräche der UN mit den Taliban in Doha fanden trotz eindringlicher Warnung der Bundesregierung, der Europäischen Union sowie zehn weiterer UN-Mitgliedstaaten unter Ausschluss der afghanischen Zivilgesellschaft statt. Auf Verlangen der Taliban wurden Frauenrechte bei den Gesprächen ausgeklammert. Damit machen sich die Vereinten Nationen zum Spielball eines Regimes, dem jüngst der traurige Titel des lebensfeindlichsten Landes für Frauen nach WPS-Index (Women, Peace and Security) verliehen wurde.
Es ist ein fatales Signal, dass die Taliban sich mit ihren Forderungen durchsetzen konnten, jedoch keinerlei Zugeständnisse machten.
Die UN muss eine große Herausforderung bewältigen. Sie muss zwischen Dialog und Prinzipientreue abwägen. Fundamentale Menschenrechte sind aber nicht verhandelbar und dürfen nicht auf dem Altar der politischen Kompromisse geopfert werden. Es ist entscheidend, dass die betroffenen Frauen selbst an den Gesprächen teilnehmen können. Ihre Perspektiven und Erfahrungen sind unverzichtbar, um eine gerechte und inklusive Zukunft für Afghanistan zu gestalten.
Die internationale Gemeinschaft muss geschlossen hinter ihnen stehen und dies im Zuge der geplanten Fortsetzung der Gespräche unmissverständlich klarstellen.

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Demokratie schützen - Verfassungsfeinde in Sicherheitsbehörden entfernen

Zum Lagebericht ?Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden? erklärt Marcel Emmerich, Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat:

In Zeiten, in denen unsere Demokratie massiv von innen und außen angegriffen wird, müssen wir uns wehrhafter aufstellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Verfassungsfeinde in unseren Sicherheitsbehörden sich vernetzen und unsere Demokratie untergraben. Sie haben dort Zugang zu Waffen und sicherheitsrelevanten Informationen. Wir müssen unsere Sicherheitsbehörden vor Extremisten schützen, und das geht am effektivsten über das Einstellungsverfahren und das Disziplinarrecht. Jeder Fall ist einer zu viel und das neue Disziplinarrecht muss konsequent angewendet werden. Dafür müssen wir auch intensiv prüfen, wo das neu beschlossene Disziplinarrecht schon wirkt und wo wir nachschärfen müssen.

Die 739 Fälle, allein zwischen Juli 2021 und Dezember 2022 zeigen, wie wichtig es ist, dass wir als Koalition das Disziplinarrecht im April 2024 überarbeitet haben. Darüber hinaus muss es Whistleblowerinnen und Whistleblowern möglich sein, ohne Angst vor Nachteilen auf Missstände hinzuweisen. Zusätzlich müssen Bund und Länder verfassungsfeindliche Bestrebungen von der Einstellung des Personals bis zur Präventionsarbeit in den Behörden stärker beachten. Es wäre ein wichtiger Schritt, wenn der Lagebericht künftig den gesamten öffentlichen Dienst in den Blick nehmen würde.

Die große Mehrheit unserer rechtschaffenden Beamtinnen und Beamten steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Ihnen gebührt unser Dank für ihre gute und wichtige Arbeit. Es ist auch unsere Aufgabe, sie vor denen zu schützen, die unsere Verfassung und unsere Institutionen von innen heraus bekämpfen.

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Ankündigung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Die drei Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Julia Verlinden, Matthias Miersch und Carina Konrad erklären:

Wir haben vereinbart, in der ersten Sitzungswoche im September ein Fachgespräch der Koalitionsfraktionen zur Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes abzuhalten. Dabei geht es um die Ausweitung des Gesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung. Ziel ist es, Einschätzungen von Expertinnen und Experten aus Landwirtschaft, Gastronomie und anderen relevanten Bereichen einzuholen. In der ersten Sitzungswoche im Oktober wird dann die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag stattfinden.?

Zur Information: Die erste Sitzungswoche im September findet vom 9.-13. September 2024 statt, die Sitzungswoche im Oktober vom 7.-11. Oktober 2024.

 

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Iran bleibt zentraler Destabilisierungsfaktor

Zu den Präsidentschaftswahlen in Iran erklärt Lamya Kaddor, Stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Die Präsidentschaftswahl an diesem Freitag im Iran kann weder als demokratisch bezeichnet werden noch wird sie etwas an der destruktiven Rolle des iranischen Regimes nach innen wie außen ändern. Alle zur Wahl zugelassenen Kandidaten sind durch den Wächterrat handverlesen und mehr oder weniger dem Regime treu ergeben. Der als ?moderat? geltende Kandidat Massud Peseshkian soll in den Augen der Bevölkerung lediglich für eine höhere Wahlbeteiligung sorgen. Es gilt weiterhin: Das iranische Regime bleibt auch nach der Wahl der zentrale Destabilisierungsfaktor für den Nahen Osten.

Den innenpolitischen Legitimitätsverlust versucht das Regime durch eine aggressive Außenpolitik zu kaschieren. Irans Unterstützung anti-israelischer Milizen in der ganzen Region heizt die Gefahr einer Eskalation im Nahen Osten seit Monaten an. Besonders die immer intensiveren Angriffe der libanesischen Hisbollah auf Israel sind nur durch die jahrzehntelange Unterstützung und die Lieferung von Raketen und Drohnen aus Iran möglich. Ein Krieg zwischen der Hisbollah und der israelischen Armee hätte fatale Konsequenzen ? für die Menschen in Israel ebenso wie im Libanon und Iran.

Auch Irans Atomprogramm muss uns alarmieren: Laut Aussage der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA hat das Regime die Zusammenarbeit mit ihr in den vergangenen Monaten praktisch eingestellt und gleichzeitig die Menge an hoch angereichertem Uran seit Oktober dramatisch erhöht sowie eine Vielzahl neuer, leistungsstarker Zentrifugen zur Urananreicherung in Betrieb genommen. Der Iran sei ?Wochen, nicht Monate? entfernt von der Atombombe. Vom neu gewählten Präsidenten des Iran erwarten wir daher die Rückkehr zur Zusammenarbeit mit der IAEA, so wie es auch in der Resolution Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens im IAEA-Gouverneursrat gefordert wird. Ziel all unserer diplomatischen Bemühungen muss weiterhin sein, einen atomar bewaffneten Iran unter allen Umständen zu verhindern.
 

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Erfolgreicher Start der Arbeit des Polizeibeauftragten

Anlässlich der Vorstellung des ersten Berichts des Bundespolizeibeauftragten erklärt Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Der erste Bericht des unabhängigen Polizeibeauftragten Uli Grötsch zeigt die Bedeutung des Amtes und den erfolgreichen Start. Die Stelle ist noch im Aufbau und dennoch ist die Arbeit bereits in vollem Gange. Nach 100 Tagen im Amt haben den Polizeibeauftragten bereits 135 Eingaben erreicht. Wir begrüßen die enge Vernetzung des Polizeibeauftragten zu den Polizeien im Bund, den Polizeigewerkschaften und der Zivilgesellschaft, die entscheidend für den Erfolg seiner Arbeit ist. Auch der Austausch mit der Wissenschaft wird für die Bekämpfung struktureller Probleme wegweisend sein.

Wir sind zuversichtlich, dass das Amt durch breite Öffentlichkeitsarbeit, auch in den sozialen Medien, noch an Bekanntheit gewinnen wird und ein Zugewinn für Polizist*innen und Bürger*innen im ganzen Land wird. Wir gratulieren dem Polizeibeauftragten zu seinem erfolgreichen ersten Bericht und wünschen weiterhin gutes Gelingen für seine Arbeit.

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Der Verantwortung für Friedensmissionen besser gerecht werden

Anlässlich des elften Tages des Peacekeeping erklären Marcel Emmerich, Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat, und Ottmar von Holtz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Weltweit sind deutsche Polizist*innen, Soldat*innen und zivile Akteure in Friedensmission als stabilisierender Faktor und auch für unsere Sicherheit im Einsatz. Von Moldau über Armenien bis in den Südsudan, den Nahen und Mittleren Osten leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Krisenprävention und nachhaltigen Friedenssicherung in Krisengebieten. Ihr frühzeitiger Einsatz dafür, demokratische Strukturen zu stärken, Menschenrechte zu schützen und auf Frieden zu achten, ist von hohem Wert und wird am heutigen Tage zurecht gewürdigt. Dies ist gerade vor dem Hintergrund des wachsenden und destabilisierenden Einflusses Russlands und Chinas von besonderer Bedeutung.

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung mit Friedenseinsätzen in Armenien, Moldau und dem Golf von Guinea neue Missionen geschaffen hat. Es ist ein ebenso wichtiger Schritt, dass der Anteil von Frauen in den Missionen gesteigert werden konnte. Dennoch bleibt Deutschland hinter seinen ehrgeizig gesteckten Zielen, bis zu 910 Polizist*innen allein im Rahmen von EU-Missionen zur Verfügung zu stellen, leider seit Jahren zurück. Bis heute sind es deutlich weniger als 100. Die Beteiligung von deutschen Kräften an den Auslandsmissionen muss noch weiter ausgebaut werden. Der Bund und die Länder müssen jetzt eine Strategie vorlegen, um die Zahl an Entsendungen schnell zu erhöhen und diese mit einer Konzeption für deren Umsetzung zu unterfüttern. Die Einsatzziele müssen klarer definiert, mit Indikatoren versehen und ein fester Personalpool geschaffen werden, um unserer Verantwortung besser gerecht zu werden.

Frauen und Kinder in Krisenregionen sind häufig in höherem Maße von Gewalt und Leid betroffen. Um eine nachhaltige Friedenssicherung zu gewährleisten und geschlechtsspezifische Gewalt zu verringern, ist es erforderlich, alle gesellschaftlichen Gruppen einzubeziehen. Das Mitwirken weiblichen Personals an den Auslandseinsätzen trägt dazu in besonderem Maße bei und sollte entsprechend gefördert werden.

Unser Dank gilt allen Kräften, die sich in Konfliktzonen, Postkonfliktzonen und anderen Krisensituationen der Wahrung von Frieden und der Prävention von Krisen widmen.

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Glückwunsch an Mark Rutte

Zur Ernennung von Mark Rutte zum nächsten Generalsekretär der NATO erklären Deborah Düring, Sprecherin für Außenpolitik, und Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik:

Wir gratulieren Mark Rutte herzlich zur Ernennung als NATO-Generalsekretär. Nach einer monatelangen Blockade seiner Ernennung kann sich die Allianz jetzt wieder voll und ganz auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit konzentrieren. Ruttes langjährige Erfahrung und seine Fähigkeiten als Brückenbauer sind ein Gewinn für das transatlantische Bündnis. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit und die Stärkung der transatlantischen Sicherheitsarchitektur.

Besonders wichtig ist uns, die Unterstützung für die Ukraine gegen die russische Aggression aufrechtzuerhalten und weiter voranzutreiben. Angesichts des Angriffskriegs gegen die Ukraine und hybrider Bedrohungen ist es entscheidend, dass die NATO-Mitgliedstaaten geschlossen und entschlossen agieren. Jetzt kommt es darauf an, sich nicht spalten zu lassen und weiter solidarisch an der Seite der Ukraine zu stehen. Wir sind überzeugt, dass Mark Rutte die Allianz in eine stabile und sicherere transatlantische Zukunft führen kann. Gemeinsam mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern müssen wir unsere Demokratie, Freiheit und Sicherheit weiter schützen.


 

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Ottmar von Holtz: Entwicklungszusammenarbeit: Deutschland muss Verantwortung übernehmen

Zum 31. ?Kompass zur Wirklichkeit der Entwicklungspolitik? von Welthungerhilfe und terre des hommes erklärt Ottmar von Holtz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Der Kompass 24 ist ein wichtiger Gradmesser, wie es um die deutsche Entwicklungspolitik bestellt ist und vor allem, was zu tun ist. Deshalb alarmiert es uns, dass Deutschlands öffentliche Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) 2023 gemessen am Vorjahr gesunken sind. Zudem nehmen die Inlandsausgaben für Geflüchtete sowie die Ukraine-Hilfen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg einen großen und zunehmenden Anteil der deutschen ODA ein. Besorgniserregend ist auch, dass die deutschen ODA-Ausgaben zugunsten der sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (LDC) 2022 niedriger waren als 2018. Durch die geplanten Einsparungen vergrößert sich die Lücke zwischen dem globalen Bedarf an Entwicklungsfinanzierung und deren Verfügbarkeit.

Die wachsende Zahl autokratisch geführter Staaten sowie zunehmende Krisen im Globalen Süden bei gleichzeitiger angespannter Lage der Haushalte sind höchst beunruhigend. In fragilen Kontexten ist die Intensivierung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren daher besonders wichtig. Darum setzen wir uns für Anpassungen bei den Förderbedingungen sowie eine verlässliche Finanzierung dieser Akteure ein. Zurecht nimmt der Bericht Deutschland in die Pflicht, in fragilen Kontexten seine Verantwortung in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe nicht auf zivilgesellschaftliche Akteure abzuwälzen, sondern selbst Verantwortung zu übernehmen.

Insbesondere die steigende Zahl der Hungernden weltweit darf nicht tatenlos hingenommen werden. Im Sahel trägt der fortgesetzte Einsatz von Entwicklungszusammenarbeit immerhin dazu bei, das Recht auf Nahrung umzusetzen und kleinbäuerliche Betriebe zu stärken. Gerade deswegen darf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sich hier nicht zurückziehen, wenn wir zu Stabilität für diese Regionen und die Menschen dort beitragen wollen.

Die Zivilgesellschaft mahnt auch an, bei der Kooperation mit afrikanischen Staaten die Partnerorientierung mehr in den Fokus zu stellen, um Top-Down Ansätze zu vermeiden. Es ist hier entscheidend, das veraltete Narrativ des ?Krisenkontinents Afrika? abzulegen, auch vor dem Hintergrund einer Dekolonialisierung der Zusammenarbeit mit dem Globalen Süden. Dem sollte in den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung Rechnung getragen werden. Gemeinsame Planungen der Ressorts müssen intensiviert und die ODA-Koordinierung umgesetzt werden.

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Agrarpaket für zukunftsfeste Landwirtschaft

Zur Einigung über ein Agrarpaket für zukunftsfeste Landwirtschaft erklärt Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende:

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP haben heute ein Agrarpaket für eine zukunftsfeste Landwirtschaft beschlossen. Über viele Jahre hat es in Deutschland unter Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben - diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt.

Teil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung (eigentlich Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Damit mildern wir die Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, etwa durch Dürreperioden, ab. Ohne eine Kürzung der Basisprämie vorzunehmen, werden wir die Weidetierhaltung auf Grünland in der Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlich fördern. Zudem bringen wir die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes(AgrarOLkG) in den Bundestag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette.

Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, das wir in der kommenden Woche im Bundestag verabschieden werden. Im Ergebnis haben wir jetzt, wie versprochen, ein umfangreiches Agrarpaket geschnürt, mit dem wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken.
 

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VN-Gespräche mit islamistischen Taliban müssen abgesagt werden

Hinsichtlich der geplanten Gespräche der Vereinten Nationen mit den Taliban Ende Juni 2024 in Katar erklären Schahina Gambir, Obfrau in der Enquete-Kommission ?Lehren aus Afghanistan für das zukünftige vernetzte Engagement Deutschlands?, und Philip Krämer, Mitglied in der Enquete-Kommission ?Lehren aus Afghanistan für das zukünftige vernetzte Engagement Deutschlands?:

Wir unterstützen den Brief der Bundesregierung, der Europäischen Union und zehn weiterer Staaten an die Vereinten Nationen: Die geplanten Gespräche mit den Taliban Ende Juni 2024 in Doha müssen abgesagt werden, falls wichtige Teile der afghanischen Zivilgesellschaft und Frauen von den Gesprächen ausgeschlossen bleiben.

Frauenrechte sind nicht verhandelbar. Die Androhung der Taliban, die Gespräche erneut platzen zu lassen, falls Frauenrechtlerinnen mit am Tisch sitzen und Frauenrechte auf der Agenda stehen, sind nichts weiter als Erpressung. Eine Teilnahme an Gesprächen, deren Regeln die Taliban diktieren, würde faktisch ihre Forderung akzeptieren, dass Frauen von jeglichen Verhandlungen über die Zukunft des Landes ausgeschlossen werden. Das ist inakzeptabel.

In den Gesprächen muss die menschenverachtende Behandlung von Frauen und Mädchen durch die Taliban offen und unmissverständlich zur Sprache gebracht werden. Zudem müssen Betroffene Teil der Gespräche sein. Die Vereinten Nationen dürfen sich auf das gefährliche Spiel der islamistischen Taliban nicht einlassen. Sie gefährden so ihre Glaubwürdigkeit beim Thema Frauenrechte und verhöhnen die Frauen, die unter der Herrschaft der Taliban leiden oder vor ihrer Gewaltherrschaft fliehen mussten.
 

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Assange ist frei ? Vertrauen in den Rechtsstaat hat sich bewährt

Zur Freilassung des Wiki-Leaks Gründers Julian Assange erklärt Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Julian Assange ist endlich frei. Das ist nicht nur ein Erfolg für Julian Assange selbst, der über fünf Jahre unter schwierigen Bedingungen in London inhaftiert war, es ist auch der Erfolg seiner Frau Stella Assange. Sie hat diesen Kampf für die Pressefreiheit gemeinsam mit einer weltweit organisierten Zivilgesellschaft viel zu lange führen müssen. Im Bundestag haben wir in den letzten Jahren immer wieder auf die Freilassung von Julian Assange gedrängt. So mit den interfraktionellen Appellen aus dem Juli 2022 und dem Februar 2024.

Dass der US-Präsident Joe Biden diesen Deal eingegangen ist, ist ein starkes Signal für die Pressefreiheit. Die Freilassung ist für Journalist*innen weltweit ein wichtiges Zeichen und eine Mahnung an uns alle, den Schutz von Whistleblower*innen zukünftig ernster zu nehmen. Der Umgang mit unserer Presse und Zivilgesellschaft ist der Gradmesser unserer Demokratie. Es ist nun unabdingbar, dass die Vereinbarungen über die Zukunft von Julian Assange konsequent eingehalten und umgesetzt werden.

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Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau ? eine Investition in Frieden und Sicherheit

Zur Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau erklärt Robin Wagener, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union:

Die Erweiterung der Europäischen Union ist und bleibt eine geostrategische Investition in Frieden und Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte. Die beginnenden EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau sind der nächste Meilenstein beider Länder auf dem Weg in Richtung EU.

Die Ukraine verteidigt tagtäglich das Leben der Ukrainerinnen und Ukrainer gegen die brutalen Angriffe der russischen Armee. Gleichzeitig ist es der ukrainischen Regierung auf beeindruckende Weise gelungen, erste wichtige Reformen im langen EU-Beitrittsprozess umzusetzen. In der Republik Moldau steht die Regierung fest an der Seite der Ukraine. Präsidentin Sandu hat den europäischen Reformkurs ihres Landes trotz massiven russischen Destabilisierungsversuchen unbeirrt fortgesetzt. Dafür gebührt beiden Ländern enormer Respekt und auch in Zukunft größtmögliche Unterstützung.

Der 24. Februar 2022 war eine Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte und erneut Beweis dafür, dass mit Autokraten kein Frieden in Europa zu machen ist. Die Unterstützung für den demokratischen EU-Kurs der Ukraine und der Republik Moldau liegt damit auch im Eigeninteresse der EU.

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Abstimmung zu flächendeckendem Scannen privater Chats im EU Rat vorerst abgewendet

Zur verschobenen Abstimmung im Rat der EU zur CSA-Verordnung erklären Tobias B. Bacherle, Obmann im Ausschuss für Digitales, und Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Es ist gut, dass die Befürworter*innen einer anlasslosen Chatkontrolle heute keinen Schritt voran gekommen sind. Wir konnten das ?Worst-Case?-Szenario vorerst verhindern. Denn eine flächendeckende Chatkontrolle hätte weder den Schutz von Kindern noch den Schutz der digitalen Privatsphäre bedeutet. Nun hat auch die belgische Ratspräsidentschaft erkannt, dass sie für eine flächendeckende Chatkontrolle keine Mehrheit im Rat organisieren kann.

Sexualisierte Gewalt an Kindern und die Ausbeutung von Kindern, einschließlich der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, müssen entschlossen bekämpft werden. Sichere Kommunikation muss auch für Kinder und Betroffene von sexualisierter Gewalt möglich sein, um sichere Not- und Hilfsdienste zu ermöglichen - insbesondere in Ländern, in denen sich Menschen nicht auf die Unterstützung und Vertraulichkeit der staatlichen Strafverfolgungsbehörden verlassen können. Dafür ist ein Recht auf sichere und private Kommunikation entscheidend. Hierfür braucht es keine anlasslose Chatkontrolle, sondern mehr Ressourcen für Prävention und eine gezieltere Koordinierung der europäischen Strafverfolgungsbehörden, die Betroffene im Einklang mit den Grundrechten unterstützt.

Nachdem wir - auf Initiative von uns Grünen und der FDP - in einem offenen Brief mit über 70 nationalen Parlamentarier*innen und Europaabgeordneten aus Luxemburg, Österreich, Niederlande, Tschechien, Finnland, Belgien und Deutschland an den Rat und die nationalen Regierungen appelliert haben, den Plänen von Kommission und Rat für verschärfte Überwachung einen Riegel vorzuschieben, hat sich gestern auch die Bundesregierung klar dagegen positioniert. Gemeinsam mit dem öffentlichen Gegenwind, den Warnungen von IT-Sicherheitsforscher*innen und Diensteanbietern wie Signal, Threema und WhatsApp, die teilweise sogar mit einem Marktrückzug drohen, hat dies Wirkung gezeigt. Gleichwohl gibt die heutige Verschiebung der allgemeinen Ausrichtung der EU-Verordnung keine Entwarnung.
 

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Kabinett beschließt Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Zum heutigen Beschluss des Kabinetts über ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Lamya Kaddor, Sprecherin für Innenpolitik:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss heben wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt strukturell auf die nächste Stufe. Mit dem UBSKM-Gesetz werden wir das Amt einer unabhängigen Bundesbeauftragten, einen angegliederten Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission verstetigen. Durch die vorgesehene Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag wird das Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ? sowie Empfehlungen zur Verbesserung ? direkt ins Parlament getragen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird bundesweit Präventionsangebote für Fachkräfte, Eltern und Kinder entwickeln. Um eine bessere Aufarbeitung zu ermöglichen, werden wir die Einsicht in Akten verbessern und problematische Kinderschutzfälle wissenschaftlich untersuchen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden in Deutschland 2023 rund 18.500 Kinder unter 14 Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch bzw. eines Missbrauchsversuchs. Damit steigt die Zahl der Betroffenen gegenüber den Vorjahren weiter an und ist auf dem höchsten Punkt seit 2004. Die Dunkelziffer wird weitaus höher geschätzt und drängt auf unser politisches Handeln. Täter:innen stehen häufig in einem direkten Verhältnis zu den Betroffenen, aber auch durch Kontaktaufnahme im Internet können Täter:innen aktiv werden. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das in allen gesellschaftlichen Schichten existiert.

Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir den Kabinettsentwurf im kommenden parlamentarischen Verfahren konstruktiv und zügig begleiten. Mit dem UBSKM-Gesetz verbessern wir den Kinderschutz, die Partizipation von Betroffenen und die Prävention.

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Zunahme extremistischer Gewalt: Booster für die Sicherheitsbehörden dringend erforderlich

Zum heute vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2023 erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Der starke Anstieg extremistischer Gewalt macht uns große Sorgen. Die Zunahme hat viele Ursachen, denen wir entsprechend begegnen müssen. Was jedoch schnell geschehen muss ist diejenigen besser zu schützen und zu unterstützen, deren Beruf es ist uns zu schützen, nämlich die Kräfte der Polizei und unserer Sicherheitsbehörden.  Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten durch Linksextreme nahmen 2023 um fast zwei Drittel zu und blieben im Bereich Rechtsextremismus auf einem konstant hohen Niveau. Wir müssen unmittelbar darauf hinwirken, dass Polizistinnen und Polizisten besser ausgestattet sind, auch um sich besser vor gegen sie gerichtete Gewalt schützen zu können. Im Bereich Innere Sicherheit können wir uns einen Sparwahn nicht leisten, im Gegenteil: Angesichts der komplexen und herausfordernden Gefährdungslage braucht es einen Booster zur Erhöhung der Resilienz und Wehrhaftigkeit unserer Gesellschaft, den wir aus unserer Sicht mit einem Sondervermögen Innere Sicherheit unterfüttern sollten.

Wie massiv die derzeitige Bedrohungssituation ist, zeigt sich sehr deutlich im Anstieg rechts- und linksextremer Gewalt insgesamt sowie im stark zunehmenden Antisemitismus. Diese Phänomene sind Ausdruck einer Gesellschaft, die dringend in der Mitte stärker zusammengehalten werden muss. Es braucht ein entschlossenes Vorgehen, um Radikalisierungstendenzen mit ausreichend unterfütterten Präventionsprogrammen entgegenzuwirken. Um zivilgesellschaftliche Akteure besser zu unterstützen und auszustatten, muss das im Koalitionsvertrag vereinbarte Demokratiefördergesetz endlich kommen.

Das Attentat von Mannheim hat erneut gezeigt, dass derzeit vom Islamismus gravierende Gefahren für unsere Sicherheit ausgehen. Der Islamismus bleibt neben dem Rechtsextremismus die höchste Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft. Wir müssen weiterkommen bei den Vereinsverboten, aber auch bei der Analyse der Finanzierung von Extremismus. Es gilt, trocken zu legen, was trockengelegt werden kann, und die Adern des Terrorismus nachhaltig zu kappen.

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Internationalisierung von Hochschulen: weltoffen, digital und chancengerecht

Zur Verabschiedung der ?Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen? durch die Kultusministerkonferenz erklärt Kai Gehring, MdB:

Zeitenwende, Digitalisierung und Fachkräftekrise machen sich längst an unseren Hochschulen bemerkbar. Die Außenwissenschaftspolitik braucht in der multipolaren Welt, in der Polykrise, ein Update. Mit der aktualisierten Strategie bringen wir die chancengerechte, wertebasierte und interessengeleitete Internationalisierung unserer Hochschulen auf Kurs. Die neuen Leitlinien gestalten die Zukunft des deutschen Wissenschaftsstandortes in einer Zeit, in der Weltoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen müssen.

Spitzentalente können sich weltweit aussuchen, wo sie leben und arbeiten wollen. Deshalb wollen wir mehr internationale Studierende und Wissenschaftler*innen hierzulande willkommen heißen. Wichtige Stellschrauben, um die internationale Mobilität von Studierenden und Forschenden zu erleichtern, sind unbürokratischere und schnellere Visa-Verfahren in den Auslandvertretungen, clevere Kooperationsvereinbarungen und der Ausbau von Willkommensinfrastrukturen an unseren Hochschulen. Auslandserfahrungen fördern die persönliche Entwicklung und tragen zur Völkerverständigung bei. Unsere Mobilitätsprogramme wollen diese Erfahrung für möglichst viele ermöglichen und dabei vielfältigere, auch bisher unterrepräsentierte Gruppen erreichen.

Wir treiben den länderübergreifenden Austausch von Wissenschaft und Forschung europa- und weltweit voran, um den großen Herausforderungen unserer Zeit besser begegnen zu können. Neben unseren bestehenden Kooperationen mit engen Wertepartnern wollen wir auch den Austausch mit Regionen der Welt fair stärken, die bislang zu wenig im Fokus von Wissenschaftskooperationen lagen.

Bund und Ländern ist es wichtig, Hochschulen und Forschungseinrichtungen besser vor Cyber-Angriffen und Spionage zu schützen. Mehr Sensibilisierung für diese Gefahren ist daher ein wichtiger und notwendiger Bestandteil, den wir in die Strategie aufgenommen haben. Gemeinsam mit der China-Strategie und der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung setzt die Internationalisierungsstrategie einen strategischen Rahmen für die Ausrichtung unserer Außenwissenschaftspolitik, der bei einer herausfordernden Weltlage Verlässlichkeit schafft und Resilienz in den Vordergrund stellt.

 

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Jemen: Forderung nach Freilassung humanitärer Helfer*innen

Zur Verhaftungswelle humanitärer Helferinnen und Helfer im Jemen erklären Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, und Lamya Kaddor, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

In einer präzedenzlosen Konfrontation gegen humanitäre Organisationen hat das Regime der Huthi-Rebellen in dieser Woche mehr als 50 humanitäre Helferinnen und Helfer von UN-Organisationen und internationalen NGOs inhaftiert. Die dem Iran nahestehenden Huthis, die weite Teile des Jemen beherrschen, werfen ihnen ohne weitere Beweise Spionage vor. Darunter sind renommierte und bewährte humanitäre Organisationen wie das World Food Programme (WFP), UNHCR, UNICEF, Save the Children und auch die deutsche GIZ. Erst letzte Woche sind der Direktor von Prodigy Systems, eine Firma, die Instrumente für Monitoring und Evaluation für die Hilfsverteilung humanitärer Organisationen vertreibt, und 43 weitere Personen zum Tode verurteilt worden.

Wir verurteilen die Todesurteile und Verhaftungen und fordern die umgehende Freilassung der inhaftierten humanitären Helferinnen und Helfer aller Organisationen und ein Ende der Einflussnahme auf die humanitäre Hilfe. Genauso wie die andauernden Angriffe der Huthis auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer gefährden sie die internationalen Friedensbemühungen im Jemen und die Stabilität im gesamten Nahen Osten.

Dieses gezielte Vorgehen gegen humanitäres Personal ist der Versuch, Einfluss auf die Verteilung von Hilfsgeldern zu nehmen. Im Zusammenhang mit den Huthi-Angriffen auf die internationale Schifffahrt versuchen vor allem die USA, die im innerjemenitischen Friedensplan vorgesehene Auszahlung von Geldern an die Huthis zu blockieren und sie von humanitären Hilfszahlungen abzuschneiden. Die Festnahme von UN-Mitarbeiter*innen soll verhindern, dass bestehende Hilfsstrukturen aus dem Einfluss der Huthis gelöst werden können und sollen den Druck auf die internationale Militärallianz gegen die Huthi-Attacken im Roten Meer erhöhen.

Der seit 2015 andauernde Bürgerkrieg im Jemen hat eine immense humanitäre Katastrophe verursacht. Über 17 Millionen Menschen leiden an Mangelernährung mit eklatanten Folgen für Kinder. Für humanitäre Hilfsorganisationen bleibt es zentral, unabhängig, unparteiisch, schnell und ungehindert vor Ort arbeiten zu können. Immer häufiger werden aber humanitäre Helferinnen und Helfer von staatlichen Akteure*innen an ihrer Arbeit gehindert oder sogar bedroht. Im Jemen hat dies mit diesen Entwicklungen eine neue Eskalation erreicht. Unsere Aufgabe muss es sein, neutrale Akteur*innen in Konflikten und die notleidende Zivilbevölkerung unter allen Umständen zu schützen. Angesichts der katastrophalen Notlage im Jemen ist dies dringender denn je.

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SED-Unrecht: Unterstützung für Opfer muss weiter verbessert werden

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2024 der SED-Opferbeauftragten des Deutschen Bundestages erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik und Marlene Schönberger, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Wir teilen die Kritik der Opferbeauftragten am vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Unrechtsbereinigungsgesetze. Obwohl der Referentenentwurf einige wichtige Verbesserungen für die SED-Opfer enthält, bleibt er klar hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zurück. Darin war explizit eine Verbesserung der Anerkennung von Gesundheitsschäden vorgesehen, die im Entwurf noch fehlt. Dabei gibt es mit der Einsatzunfallverordnung im Bereich des Soldatenrecht bereits ein gutes Beispiel, wie die Anerkennung von Gesundheitsschäden für Betroffene besser geregelt werden kann. Daran sollte sich die Novelle der Unrechtsbereinigungsgesetze orientieren. Ebenso wichtig wäre die Einführung eines Zweitantragsrechts, damit Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, von Verbesserungen der Rechtslage profitieren können.

Die Dynamisierung der Opferrenten ist ein wichtiger Schritt, wobei wir uns wünschen, dass auch der Inflation der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzentwurf endlich eine Einmalzahlung für die Betroffenen von Zwangsumsiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet vorsieht. Die vorgeschlagene Höhe ist aber wesentlich zu niedrig angesetzt und wird dem erlittenen Unrecht nicht gerecht. Wir setzen darauf, dass das BMJ den Referentenentwurf noch einmal nachbessert und sind zuversichtlich, dass wir auch im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen im Sinne der Betroffenen erreichen können.

 

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Bund und Länder bekennen sich zum digitalen Staat

Zur Einigung im Vermittlungsausschuss für das Onlinezugangsgesetz (OZG) erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales:

Die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bietet die Chance für eine Neujustierung der bis dato unzureichenden Digitalisierung des Staates. Die OZG-Reform ist ein wichtiger Meilenstein für das größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik.

Das Scheitern des so wichtigen Reformvorhabens im Bundesrat war leider ein Stück weit bezeichnend für den bisherigen OZG-Prozess. Umso mehr freuen wir uns über die nun erzielte Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss, an der wir als Grüne intensiv mitgearbeitet haben. Eine weitere Verschleppung dieses zentralen Themas wäre schlicht verheerend gewesen.

Die Verwaltungsdigitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürgern und Staat grundlegend zu verändern. Für Unternehmen werden bürokratische Hürden abgebaut, Kosten gespart und die Standortattraktivität erhöht.

Die bisher bestehenden Hemmnisse und die strukturellen Fehler der Vorgängerregierung werden im Zuge der jetzigen Reform zu großen Teilen korrigiert. Angesichts der Tatsache, dass man auf bereits Bestehendem aufbauen muss und die Interessen von Bund und einigen Ländern durchaus weit auseinanderlagen, stellte das Verfahren durchaus eine Herausforderung dar.

Am Ende steht ein tragfähiger Kompromiss. Durch einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen des digitalen Staats, eine zukünftig deutlich kosteneffizientere Digitalisierung durch den verstärkten Rückgriff auf Open-Source-Lösungen und beste IT-Sicherheitsstandards schaffen wir Synergien und steigern die Verbreitung und Akzeptanz von E-Government-Angeboten.

Jetzt muss der erzielte Kompromiss in einem zukünftig besseren Zusammenspiel von Bund und Ländern schnellstmöglich konkret umgesetzt werden. Nur so können wir massive Versäumnisse bei der bisherigen Modernisierung unserer Verwaltungen aufholen, echte Synergieeffekte schaffen und die Digitalisierung der Verwaltung in die Breite tragen.

 

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Gutes Essen für Klima und Gesundheit

Zum heute im Kabinett beschlossenen ?Ernährungspolitischen Bericht der Bundesregierung 2024? erklärt Renate Künast, Sprecherin für Ernährungs- und Agrarpolitik:

Der ernährungspolitische Bericht der Bundesregierung zeigt, dass die notwendige Transformation der Ernährung- und Landwirtschaft auf einem guten Weg ist. Mit der Ernährungsstrategie, die Anfang 2024 verabschiedet wurde, haben wir Maßnahmen eingeleitet, die gut für Klima und Gesundheit sind:

Ob verbesserte Ernährungsumgebungen wie die Bio-Kennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung, die Reduzierung der Lebensmitteverschwendung oder die Erweiterung internationaler Lebensmittelstandards ? nachhaltige und gute Ernährung soll für alle im Alltag leichter werden.

Wir werden Fehlernährung ? insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ? weiter verringern und sorgen für eine Ernährung mit viel frischem Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten und weniger Fleisch und Fertiglebensmitteln. Denn eine gesunde, pflanzenbasierte Ernährung ist Voraussetzung für unsere individuellen Lebenschancen und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.

Das Thema Ernährung muss aber noch stärker ins Zentrum gerückt werden, es ist eine zentrale soziale Frage, weil ernährungsbedingte Krankheiten insbesondere finanziell schwächere Familien treffen.

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EU-Drogenbericht 2024: Gefahren durch neue Opioide frühzeitig erkennen

Zum EU-Drogenbericht 2024 erklärt Linda Heitmann, stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.

Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.

Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt ? ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst ? die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.

Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.

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Ein Modernisierungsschub für die berufliche Bildung

Im Ausschuss für Bildung und Forschung des Deutschen Bundestages wurden heute weitreichende Modernisierungen für die berufliche Bildung beschlossen. Dazu zählen digitale Verbesserungen ebenso wie ein neues Validierungsverfahren zur formalen Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen ist es gelungen, weitere Klarstellungen wie die Einführung einer von den Sozialpartnern gewünschten Altersgrenze und einen digitalen Ausbildungsvertrag einzuführen. Das Gesetz soll am Freitag, den 14.06. in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Dazu erklären Anja Reinalter (Bündnis 90/ Die Grünen), Jessica Rosenthal (SPD) und Friedhelm Boginski (FDP):

Wir machen die berufliche Bildung fit für das 21. Jahrhundert. Mit mehr digitalen Elementen vereinfachen wir rechtssicher den Abschluss und die Durchführung von dualen Ausbildungsgängen. Das entlastet die Auszubildenden und die Betriebe ebenso wie Prüferinnen und Prüfer. Der digitale Ausbildungsvertrag wird ab sofort zum Standard werden. Außerdem erweitern wir das Berufsbildungsgesetz um die digitale Lernmittelfreiheit. Ein echter Fortschritt für Auszubildende. Der Digitalisierungsteil des Gesetzes stellt Rechtssicherheit beim Mobilen Ausbilden her und greift damit eine Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB auf.

Nach den erfolgreichen Pilotprojekten Valikom und Valikom-Transfer machen wir nun ernst und schaffen eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Anerkennung informell und non-formal erworbener beruflicher Qualifikationen. Wir wollen, dass diejenigen, die sich im Beruf auf den Weg machen, neue Kompetenzen zu erwerben, eine faire Chance auf Anerkennung erhalten, die weiteren beruflichen Aufstieg ermöglicht. Das Gesetz ebnet den Weg für Geringqualifizierte hin zu einer Fachkraft und leistet damit einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel.  Besonders wichtig für die Arbeitnehmenden ist die Möglichkeit, mit der Validierung die Zugangsberechtigung zu qualifizierter Arbeit und Weiterbildungswege zu bekommen. Gleichzeitig nehmen wir als Koalition die Hinweise der Sozialpartner zur Sicherung der dualen Ausbildung ernst. Deswegen werden wir eine Altersgrenze von 25 Jahren für die Validierungsverfahren einführen.

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Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen: Gewalthilfegesetz umsetzen

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.

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Stärkung für den Kunsthandel - ermäßigter Umsatzsteuersatz kommt

Zum Kabinettsbeschluss zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kunsthandel und Galerien, erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Kultur- und Medienpolitik:

Claudia Roth hat erfolgreich verhandelt: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel und Galerien kommt. Das gibt dem Kunsthandel Rückenwind gerade in schwierigen Zeiten.

Die Grundlagen hierfür waren in der Europäischen Union lange gelegt. Seit 2014 waren die Voraussetzungen für einen ermäßigten Steuersatz im Rahmen der Umsatzsteuerrichtlinie geschaffen: Die Umsetzung durch die Bundesregierung für den Handel stand seitdem aus. Die ermäßigte Umsatzsteuer galt nur für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler.

Durch den jetzt erfolgten Kabinettsbeschluss werden der Kulturstandort Deutschland und Kunsthandel im internationalen Vergleich gestärkt. Das ist, wie der Kulturrat treffend schreibt, ein großer kulturpolitischer Erfolg.

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Appell von Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Die Familienstartzeit muss endlich kommen

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung ?Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!? erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend:

Wir begrüßen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einem Offenen Brief unsere Forderung zur Einführung der Familienstartzeit unterstützen. Die Familienstartzeit muss endlich kommen. Der Referentenentwurf liegt seit März 2023 vor. Das Bundesfamilienministerium hat geliefert. Wir sind uns mit Wirtschaft und Unternehmen einig: Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gesundheitsschutz der Mütter. Zusätzlich bedeutet sie keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da die Auszahlung der Familienstartzeit über das bewährte U2-Umlageverfahren funktionieren wird. Das Fraunhofer-Institut rechnet zudem nur mit marginalen zusätzlichen Kosten. Wir appellieren als Bündnisgrüne an das Bundesfinanzministerium, die Blockadehaltung aufzugeben und mit uns gemeinsam dieses wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und junge Familien zu unterstützen. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute. Denn wer gute Fachkräfte gewinnen und halten möchte, muss heutzutage genau diese Anforderung erfüllen. Wie die Beteiligung von großen Unternehmen an diesem offenen Brief zeigt, hat das auch die Wirtschaft in weiten Teilen längst verstanden.

Die Familienstartzeit ist eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Die Leistung soll im Mutterschutzgesetz verankert werden. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

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BAföG-Novelle ist ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen

Zum BAföG-Änderungsgesetz erklären Laura Kraft, Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lina Seitzl, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und Ria Schröder, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.

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Wir entwickeln das Völkerstrafrecht weiter

Zur heutigen abschließenden Aufsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts im Rechtsausschuss erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Boris Mijatovi?, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe:

Ohne Rechenschaftspflicht kann es keine Gerechtigkeit und keinen Frieden geben. Deshalb modernisieren wir das Völkerstrafrecht. So können wir mit den Mitteln des Rechts gegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgehen.

Durch die in den letzten Jahren in Deutschland geführten Völkerstrafverfahren nimmt Deutschland bei der Verfolgung und Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle ein. Damit Völkerrechtsverbrechen auch zukünftig effektiv verfolgt und geahndet werden können, entwickeln wir mit diesem Gesetz das Völkerstrafrecht weiter. Wir freuen uns über die Schließung der zahlreichen Strafbarkeitslücken im Bereich der sexualisierten und reproduktiven Gewalt, bei der Verfolgung queerer Menschen und beim Verbrechen des sogenannten ?Verschwindenlassens?. Besonders wichtig ist, dass zusätzlich auch ein neuer Straftatbestand des ?Verschwindenlassens? in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird und wir damit das entsprechende UN-Abkommen umsetzen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch einige Verbesserungen erreichen: So müssen Täter*innen beispielsweise nicht mehr die Absicht haben, das Opfer für eine längere Zeit verschwinden zu lassen. Außerdem erweitern wir im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht die Umweltkriegsverbrechen auch auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte. Dafür haben wir uns intensiv eingesetzt.

Besonders freuen wir uns darüber, dass Betroffene schwerster Völkerstraftaten durch die Normierung der Nebenklage endlich das Recht auf einen rechtlichen Beistand und auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir außerdem erwirken, dass Betroffene durch Schlussvorträge selbst ihre Stimme erheben und ihre Geschichte erzählen können. Dies war uns besonders wichtig, ursprünglich sollte dieses Recht Anwält*innen vorbehalten sein.
Darüber hinaus konnten wir klarstellen, dass das Gericht ausländischen Pressevertreter*innen grundsätzlich Zugang zu einer gerichtlichen Simultanverdolmetschung ? auch durch Flüsterdolmetscher*innen ? gewähren soll, sofern die örtlichen Kapazitäten dies zulassen. Ergänzend dazu dürfen Zuschauer*innen vor Ort weiterhin eigene Flüsterdolmetscher*innen nutzen. Zukünftig werden zudem völkerstrafrechtliche Urteile in die englische Sprache übersetzt und veröffentlicht. Beides sind wichtige Schritte für die internationale Rezeption, sowohl im juristischen als auch medialen Kontext, auf die wir lange gedrängt haben.

Durch die Reform des Völkerstrafrechts tragen wir das historische Erbe der Nürnberger Prozesse als Geburtsstunde des Internationalen Völkerstrafrechts weiter. Denn Völkerrechtsverbrechen betreffen die internationale Gemeinschaft als Ganzes. Nur durch die rechtliche Aufarbeitung und Strafverfolgung des Unrechts mit den Mitteln des Rechts und der Justiz kann es nachhaltigen Frieden geben.

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100 Millionen Euro für Klimaschutz

Zur Freigabe von 100 Millionen Euro im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Förderprogramm ?Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel? erklären Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik und Markus Kurth, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Angesichts zunehmender Extremwetterlagen ist es eine gute und wichtige Nachricht: Mit 100 Millionen Euro fördern wir 53 Projekte im gesamten Bundesgebiet. Wir unterstützen Städte und Gemeinden dabei, die Folgen der Klimakrise besser zu bewältigen. Die akuten Jahrhunderthochwasser zeigen, dass wir diese Projekte dringend brauchen. Es geht bei dem Bundesprogramm darum, öffentlich zugängliche Grün- und Freiräume zu schaffen oder so umzubauen, dass sie zu einer klimagerechten Stadtentwicklung beitragen. Durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung der sogenannten grün-blauen Infrastruktur aus Bepflanzung und Wasseranlagen erfüllen klimaangepasste Parks und Gärten gleich mehrere Zwecke. Sie helfen als Klimaoasen bei der Kühlung sich stark erhitzender Städte, schaffen entsiegelte Flächen für die Aufnahme von Regenwasser und sie leisten einen Beitrag zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen. Es ist gut, dass wir trotz angespannter Haushaltslage die Projektliste beschließen konnten. Wer will, kann handeln beim Klimaschutz, alles andere sind Ausreden.

Neben diesem Förderprogramm ist es vor allem das Aktionsprogramm ?Natürlicher Klimaschutz?, mit dem der Bund vorbeugend aktiv werden kann. Das aktuelle Hochwasser zeigt, auch in Zukunft müssen weiterhin ausreichend Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Es ist der natürliche Klimaschutz, der Hochwasserlagen beherrschbarer macht, durch z.B. die Renaturierungen von Flüssen und mit Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Bundesregierung muss jetzt schnell weitere Projekte auf den Weg bringen und die Mittel dafür freigeben.

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                    100 Millionen Euro für Klimaschutz
Bundesregierung verabschiedet Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zu den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) erklären Leon Eckert, Mitglied des Innenausschusses, und Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik:

Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung heute endlich die Neufassung der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung verabschiedet hat. Die Novellierung ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit und stärkt Deutschlands Rolle als logistische Drehscheibe der NATO.

Die Überarbeitung der zuletzt 1989 angepassten Rahmenrichtlinien ist längst überfällig. Durch den russischen Überfall auf die gesamte Ukraine und die neue Bedrohungslage in Europa ist es dringend notwendig, das Zusammenwirken ziviler und militärischer Verteidigung zu prüfen und zu stärken. Eine Gesamtverteidigung mit klaren rechtlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und guter Koordination zwischen beteiligten Behörden und Organisationen muss das Ziel sein.  Sowohl die militärische als auch die zivile Seite der Gesamtverteidigung müssen im Verteidigungsfall durch enge Verzahnung und strategische Planung unmittelbar zusammenwirken. Die Novellierung der Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung ist somit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem verteidigungsfähigeren Bündnispartner Deutschland.

Das BMI muss jedoch künftig noch stärker das Tempo bei der zivilen Verteidigung aufnehmen, welches das BMVg bei der Umsetzung der Zeitenwende im militärischen Bereich vorgibt. Die Verabschiedung der Rahmenrichtlinien muss der Startschuss sein, die darunter liegenden Gesetze, Verordnungen und Konzepte umfassend an die heutige Sicherheitslage anzupassen. Insbesondere die Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze müssen jetzt auf den neusten Stand gebracht werden.

Hintergrund:
Die militärische und zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Die konzeptionellen Vorgaben für die Gesamtverteidigung Deutschlands bilden als übergeordnetes Dachdokument die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung, deren letzte Fassung aus dem Jahre 1989 stammt.

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Webex-Skandal weitet sich massiv aus - Bundesregierung muss umgehend handeln

Zu neuen Medienberichten bezüglich weiterer, massiver Sicherheitslücken bei WebEx von CISCO erklären Misbah Khan, Mitglied des Innen- und des Digitalausschusses, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die massiven Sicherheitsprobleme bei WebEx sind offenbar noch einmal deutlich größer als bisher bekannt. Weltweit sind Regierungen, Unternehmen und Institutionen betroffen - auch in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland. Neben mehreren Bundesministerien und -behörden, dem Bundestag, Fraktionen und Staatskanzleien sind offenbar auch mehrere große Unternehmen und das BSI selbst betroffen. So konnten strukturell aussagekräftige Metadaten ausgelesen und einzelne Meetings abgehört werden.

Wir erneuern unsere Forderung, in allen politischen Bereichen, gerade in denjenigen, die tagtäglich mit sicherheitspolitisch sensiblen Dateien und Informationen umgehen, eine Generalrevision mit Blick auf die Integrität der eigenen Kommunikations-Infrastrukturen, Firmen und eingesetzten Programme vorzunehmen ? und die ?Zeitenwende? angesichts der immensen Bedrohungslage und täglich neuer hybrider Angriffe tatsächlich umzusetzen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass CISCO mittlerweile Betroffene informiert. Wir erwarten von dem Unternehmen, dass nicht nur geltende rechtliche Bestimmungen wie Informationspflichten beachtet werden, sondern CISCO die Aufklärung eigeninitiativ vorantreibt, der Schutz betroffener Organisationen im Vordergrund steht und man sehr eng mit den zuständigen Behörden kooperiert. Inwiefern es dabei zu Versäumnissen beim Schutz betroffener Kunden kam, gilt es aufzuklären.

Es ist uns völlig unverständlich, warum nicht spätestens Anfang Mai eine Generalrevision unserer Telekommunikationsinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Integrität vorgenommen wurde, obwohl auch von uns auf die Gefahr potentiell struktureller Probleme hingewiesen wurde. Eine Generalrevision muss nun oberste Priorität haben, um weiteren sicherheitspolitischen Schaden zu verhindern.

Erneut wird deutlich, wie gefährlich nicht geschlossene Sicherheitslücken für die allgemeine IT-Sicherheit und Schutz von Kommunikation sind. Umso wichtiger ist es, große Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern schnellstmöglich zu reduzieren. Auch der verstärkte Einsatz von Open Source-Anwendungen bleibt, darauf weist auch das BSI seit vielen Jahren hin, dringend angeraten. Gerade in staatlichen Kommunikationssystemen muss der Einsatz jetzt prioritär geprüft werden.

Hintergrund:

Im März schreckten Meldungen über abgehörte Gespräche hochrangiger Bundeswehroffiziere auf. Schon damals handelte es sich um einen für die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten sehr gravierenden Vorgang. Besonders die große Sorglosigkeit und der schlechte Eigenschutz unserer auch sicherheitspolitisch relevanten Kommunikation waren ein Alarmsignal.

Eine schnelle und umfassende Aufklärung, gerade hinsichtlich der Frage, ob es sich um einen einmaligen Vorgang oder ein strukturelles Problem handelt, ist seitdem sicherheitspolitisch dringend notwendig. Unsere Erwartungshaltung haben wir sehr deutlich in Richtung Bundesregierung artikuliert und eine umfassende Aufklärung in den zuständigen Ausschüssen und Gremien durch entsprechende Berichte lanciert. Diese wurde mehrfach von verantwortlichen Stellen zugesichert.

Ein strukturelles Problem wurde stets verneint. Anfang Mai legte eine erneute Presserecherche offen, dass die Ausmaße der Sicherheitslücke den Einzelfall weit überschreiten. Vieles deutet fortan auf ein strukturelles Problem mit einer Vielzahl von potentiell Betroffenen hin.

Heute wird deutlich, dass die geforderte Generalrevision nicht vorgenommen wurde.

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Die globale Energiewende gerecht gestalten

Zur Bonn Climate Change Conference erklärt Kathrin Henneberger, Obfrau im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

Auf der diesjährigen UN-Klima-Zwischenkonferenz ist es entscheidend, die Beschlüsse der letzten Weltklimakonferenz (COP28) konsequent voranzutreiben: Der vereinbarte weltweite Ausstieg aus den fossilen Energien muss durch eine gerechte Energiewende umgesetzt werden. Das Ziel, global bis 2030 eine Verdreifachung der erneuerbaren Energien zu erreichen, benötigt eine Verankerung in den neuen ambitionierten Klimazielen der Länder sowie eine Mobilmachung staatlicher und privater Finanzierung. Dazu müssen die weltweiten Finanzströme mit einer emissionsarmen und klimaresistenten Entwicklung in Einklang gebracht werden.

Mehr als 700 Millionen Menschen haben weltweit noch keinen Zugang zu Elektrizität. Im Zentrum einer gerechten Energiewende steht deshalb neben dem Wechsel von Fossilen zu Erneuerbaren auch der Ausbau der Energieversorgung. Der Zugang zu Energie ist entscheidend für bessere Lebensbedingungen, Zugang zu Bildung und Aufbau von Infrastruktur wie medizinischer Versorgung. Um Regionen sowie Menschen, die Energiearmut erleben, wirksam bei der Klimatransformation zu unterstützen, ist eine deutliche Aufstockung der globalen finanziellen Mittel erforderlich. Aus diesem Grund ist auch von zentraler Bedeutung, dass wir uns jetzt bei der kommenden UN-Klimakonferenz (COP29) für ein starkes Post-2025 Klimafinanzierungsziel einsetzen, welches die realen Bedarfe für die Minderung und Anpassung sowie die unvermeidbaren Schäden und Verluste der Klimakrise berücksichtigt.

Die globale Energiewende kann nur durch Zusammenarbeit gelingen: Mit gemeinsamen Partnerschaften für eine gerechte Transformation unterstützen wir bereits Länder beim Übergang von einem fossilen zu einem erneuerbaren Energiesystem. Diese Partnerschaften müssen nun weiter ausgebaut werden: Sie sollten sozial-gerecht, nachhaltig, gender-sensitiv, inklusiv und partizipativ ausgestaltet sowie transparent evaluiert und weiterentwickelt werden. Um sicherzustellen, dass alle Menschen an der Energiewende teilhaben können, müssen die weltweiten Maßnahmen den Grundsätzen einer gerechten Transformation (?Just Transition?) entsprechen. Das bedeutet konkret, bei dem Übergang in die fossil-freie Zukunft eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und globale Ungleichheiten zu verringern.

 

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Entschädigungszahlungen an die LEAG sinnvoll angepasst

Zur Beihilfeentscheidung zu den Entschädigungszahlungen an das Bergbauunternehmen LEAG erklärt Bernhard Herrmann, Mitglied im Ausschuss für Klima und Energie:

Mit der Entscheidung zu den Entschädigungszahlungen an die LEAG korrigiert das BMWK die Fehler der letzten Bundesregierung zu unverhältnismäßig hohen Zahlungen auf Kosten der Steuerzahlenden. Die Kohleunternehmen werden die Kraftwerke bald von alleine abschalten, da sich die Kohleverstromung immer weniger rechnet. Darum ist es richtig, dass der Anteil der Entschädigung für die entgangenen Gewinne sich an den tatsächlichen Marktentwicklungen orientiert.

In den Verhandlungen konnte das BMWK die Interessen der Region und der Mitarbeitenden wahren, indem der Teil der Entschädigungszahlungen in voller Höhe erhalten wurde, der für soziale Verpflichtungen und für die Rekultivierung der Tagebaue vorgesehen ist. Geringer fallen nun nur diejenigen Anteile der Zahlungen aus, welche für das Bergbauunternehmen selber vorgesehen waren.

Mit dem weiter beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und der Netze wird Kohlestrom zunehmend vom Markt verdrängt, wie schon jetzt kontinuierlich zu sehen ist. Es ist wichtig, dass angesichts dessen die Strukturmaßnahmen in den Regionen beschleunigt und die Gelder dafür flexibler einsetzbar werden. Das BMWK hat seine Hausaufgaben gemacht. Nun sind auch die Länder gefragt.
 

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Ein sicherer Fußballsommer für Fans und Gäste

Zur Pressekonferenz der Bundesinnenministerin Nancy Faeser und NRW-Landesinnenminister Herbert Reul zur EURO 2024 erklären Philip Krämer, Obmann der Grünen im Sportausschuss und Marcel Emmerich, Obmann der Grünen im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Die EURO 2024 in Deutschland ist ein herausragendes sportliches Ereignis, das Fans und Gäste aus Europa und der ganzen Welt anzieht. Es ist bewusst auch als ein demokratischer und rechtsstaatlicher Gegenentwurf zu Sportfesten in autoritären Regimen konzipiert. Die EURO 2024 ist eine große Chance für unser Land und wir sind froh, dass wir dieses großartige Sportereignis in Deutschland ausrichten.

Gleichzeitig steht die EURO 2024 vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen, die sich unter anderem durch Terrorgefahr, IT-Angriffe und die Anreise gewalttätiger Fans und Hooligans ergeben. Auch der militante Islamismus muss uns große Sorgen bereiten. Die Sicherheitsbehörden müssen angesichts dieser Bedrohungslage sehr wachsam sein und weiter europäisch und international in enger Absprache stehen. Wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung des IPCC in Neuss, das zur Sicherheit während der Veranstaltung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Auch die angekündigten Grenzkontrollen sind vorübergehend ein notwendiger Baustein in einem umfassenden Sicherheitskonzept.

Zweifelsfrei ist ein kooperativer Umgang mit den Fans in der Einsatzplanung für die Sicherheit aller genauso wichtig wie eine klare Kante gegen Gewalttäter*innen. Gewalt, rechte Parolen und Hetze haben keinen Platz in der Fankultur. Die Freiräume, die gewährt werden, müssen auch von den Fans verantwortungsvoll genutzt werden. Repressive Maßnahmen, Null-Toleranz-Strategien und übermäßige Verbote gefährden jedoch den Charakter einer offenen Sportgroßveranstaltung. Leider fehlte es in der Vergangenheit durch politische Vorgaben zu oft an einem konstruktiven, deeskalierenden Vorgehen. Sowohl die Kriminalisierung von Fußballfans als auch unüberlegte Verurteilungen von Einsatzkräften müssen vermieden werden. In Sportstadien darf keinen Millimeter Platz für Gewalt und Hetze sein.

Wir freuen uns auf einen tollen und sicheren Fußballsommer für Fans und Gäste.

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Hochwasserlage in Bayern und Baden-Württemberg weiter angespannt

Zu den Hochwasserereignissen in Süddeutschland erklärt Leon Eckert, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

In großen Teilen Bayerns und Baden-Württembergs bleibt die Lage durch weitere Regenfälle extrem angespannt. Wir danken allen Kameradinnen und Kameraden der Einsatzorganisationen und allen weiteren Helferinnen und Helfern, die seit Tagen unermüdlich im Einsatz für die Menschen in unserem Land sind. Ihr Engagement ist beeindruckend und verdient großen Respekt und Anerkennung.

Wie gefährlich die Situation ist, zeigt auch der Tod eines Feuerwehrmannes, der im Einsatz gestoben ist, genauso wie der Tod einer Frau in Schrobenhausen. Ihren Angehörigen gehört unsere Anteilnahme. Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft. Eine weitere Einsatzkraft wird noch vermisst. Wir hoffen inständig, dass diese Person unversehrt aufgefunden werden kann.

Mit Blick auf weitere Regenfälle hoffen wir, dass sich die Lage bald stabilisiert, damit keine weiteren Opfer zu beklagen sind. Es gilt jetzt weiterhin, die Warnungen der Katastrophenschutzbehörden sehr ernst zu nehmen, den Hinweisen und Anordnungen der Rettungskräfte vor Ort genaustens Folge zu leisten und auf aktuelle Meldungen zu achten.

 

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Vorsorge verbessern ? Hochwasserversicherung einführen

Zur Hochwasserlage und der Verantwortung des Bundes, ein Gesamtkonzept Hochwasservorsorge auf den Weg zu bringen, erklären Lukas Benner, Mitglied im Rechtsausschuss, und Armin Grau, Berichterstatter für Hochwasserschutz im Umweltausschuss:

Das derzeitige katastrophale Hochwasser unterstreicht erneut auf dramatische Weise, was sich schon lange abzeichnet: Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch in unseren Breiten häufiger. Das bedeutet für alle Menschen in den betroffenen Gebieten Gefahr für Leib und Leben, existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden und oft eine noch lange fortdauernde Verunsicherung.

Mit großer Trauer hat uns am Wochenende die Nachricht des im Einsatz verstorbenen Feuerwehrmannes in Pfaffenhofen erfüllt. Wir sind in Gedanken bei seinen Angehörigen und Kolleg*innen. Sein Tod zeigt, wie gefährlich diese Einsätze für alle Rettungskräfte sind. Der mutige Einsatz von Leitstellen, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr und den vielen freiwillig Helfenden rettet Menschenleben. Diese Helfenden in der Not sind das Rückgrat der Gesellschaft und ihnen gebührt der höchste Respekt. Nun gilt es, den Menschen in den betroffenen Landkreisen mit aller Kraft den Rücken zu stärken und schnelle und umfassende Unterstützung zu leisten.

Wenn die Pegelstände sinken, bleiben schwerwiegende Schäden. Das haben vergangene Hochwasser wie die Flutkatastrophe im Sommer 2021 gezeigt. Das Hochwasser zerstört nicht bloß Häuser und Geschäfte, sondern damit ganze Lebensgrundlagen. Wir dürfen vor der Realität dieser wiederkehrenden existenziellen Bedrohung nicht länger die Augen verschließen. An einer entschlossenen Vorsorge führt kein Weg vorbei. Hierfür braucht es ein Gesamtkonzept im Zeichen der Klimaanpassung mit konkreten Verbesserungen unter anderem beim Risikomanagement und der Baupolitik. Aber auch über die finanziellen Lasten von Unwetterschäden müssen wir diskutieren. Staatliche Ad-hoc-Hilfen sind in Notlagen wichtig, stellen aber kein nachhaltiges Konzept für die Zukunft dar. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Bund endlich den wiederholten Forderungen der Länder folgt und ein Konzept für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden vorlegt.

Nur mit einem solchen Gesamtpaket kann die Resilienz gegenüber Extremwetterlagen in Deutschland gestärkt werden.

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Historischer Schritt in Mexiko

Zu den Präsidentschaftswahlen in Mexiko erklärt Max Lucks, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Mit Claudia Sheinbaum wird erstmalig eine Frau an die Spitze des Landes gewählt ? dies ist ein historischer Schritt in Mexiko. Wir gratulieren Claudia Sheinbaum zu ihrem deutlichen Wahlsieg. Er ist Ausdruck der gesellschaftlichen Hoffnung, dass das Thema soziale Gerechtigkeit oben auf der politischen Agenda bleibt.

Die aktuelle Gewaltstimmung im Land fordert von der Regierung, den Schutz der Zivilbevölkerung stärker in den Fokus zu nehmen. Mexiko ist eines der gefährlichsten Länder für Journalist*innen weltweit, auch Menschenrechtsverteidiger*innen und Umweltaktivist*innen sind besonders gefährdet. Zum Schutz der Demokratie und Freiheit gehört auch, dass die neue mexikanische Präsidentin einer starken, kritischen Zivilgesellschaft den Rücken stärken muss.

Der Einfluss der Organisierten Kriminalität in Mexiko muss effektiv zurückgedrängt werden. Unter der Amtszeit von Präsident Lopez Obrador wurden mehr als 185.000 Menschen getötet. Die Zivilbevölkerung erwartet konkrete Schritte, um die Suche nach den über 100.000 Verschwundenen und den Kampf gegen die hohe Straflosigkeit effektiver zu führen . Frauenrechte und Menschenrechtsverteidiger*innen müssen im Dialog mit der Zivilgesellschaft besser geschützt werden.

Es ist bestürzend, dass die Wahlkampfzeit von landesweiter Gewalt und brutalen Morden an über 30 Kommunalpolitiker*innen überschattet wurde. Die Morde an den Bürgermeisterkandidat*innen Gisela Gaytán, Alfredo Cabrera und allen anderen müssen umgehend und lückenlos aufgeklärt werden. Unser Mitgefühl und unsere Solidarität gelten den Angehörigen.

Mit Blick auf die Zukunft der mexikanischen Demokratie ist es besorgniserregend, dass aufgrund der akuten Bedrohungslage Personen ihre Kandidaturen zurückziehen mussten. Umso wichtiger ist es, dass Deutschland weiterhin solidarisch an der Seite Mexikos im transnationalen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität steht. Hierbei darf die einzige Strategie nicht nur eine weitere Militarisierung des öffentlichen Raums sein. Wir brauchen in der Zusammenarbeit auch eine Strategie, die wehrhafte demokratische Institutionen aufbaut und Menschenrechte in den Mittelpunkt des Handelns stellt.

 

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In Gedenken an Walter Lübcke

Der Todestag von Walter Lübcke jährt sich am 2. Juni zum fünften Mal. Dazu erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Vor fünf Jahren wurde Walter Lübcke von einem Rechtsextremen erschossen, weil er für unsere demokratischen Werte und unser Gemeinwohl einstand. Walter Lübcke bleibt für uns als Politiker und Mensch in Erinnerung, der sich Hass, Anfeindungen und Bedrohungen zum Trotz stets für Menschlichkeit eingesetzt hat. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und den Hinterbliebenen.

Zusammen mit der Mordserie des NSU sowie anderen rechtsextremen, antisemitischen und rassistischen Taten in München, Halle, Hanau und andernorts steht der Mord an Walter Lübcke auch stellvertretend für mehr als 200 rechtsterroristische Morde in Deutschland seit 1990.

Angesichts jahrzehntelanger Kontinuitäten besteht weiterhin ein erheblicher Aufklärungsbedarf bezüglich rechtsextremer und rechtsterroristischer Strukturen ? auch hinsichtlich der tiefgreifenden Vernetzungen dieser Strukturen, die bis in unsere demokratischen Institutionen einschließlich unseren Parlamenten hineinreichen.

Rechtsextremer Hass und Hetze sind heute allgegenwärtig. Sie haben das Ziel, Engagement für das Gemeinwohl zu verhindern. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, solchen Einschüchterungsversuchen und Angriffen durch Rechtsextremisten gemeinsam entschieden entgegenzutreten. Hieran hat auch die Familie von Walter Lübcke in einem eindringlichen Appell gerade noch einmal erinnert.

Walter Lübcke hat genau das vorgelebt. Sein Wirken war stets von überparteilichem Respekt geprägt. Die Erinnerung an Walter Lübcke ist deshalb mehr als bloßes Gedenken: Sie ist Auftrag an alle Demokratinnen und Demokraten, Angriffe gegen unsere freiheitliche Grundordnung gemeinsam abzuwehren und nicht zuzulassen, dass Hass und Menschenfeindlichkeit weiter um sich greifen.

Alle von Hass, Hetze und Anfeindungen Betroffenen, darunter Amts- und Mandatsträgerinnen ? und träger, Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder ehrenamtlich Engagierte, sind mit voller rechtstaatlicher Entschlossenheit zu schützen.

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Die Chancenkarte ist ?eine Chance für uns alle?

Zur Einführung der Chancenkarte am 1. Juni erklärt Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Die Einführung Chancenkarte ist eine Chance für uns alle. Deutschland als Einwanderungsland attraktiv und zukunftsfähig zu machen, ist eine der zentralen Herausforderungen dieses Jahrzehnts.

Der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften ist weiterhin enorm und betrifft nahezu alle Branchen und Regionen. Damit der Arbeitskräftemangel keine existentiellen Folgen für unseren Wirtschaftsstandort und unsere Sozialsysteme hat, müssen wir laut Expertinnen und Experten jährlich rund 400.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland von einem Leben und Arbeiten in Deutschland überzeugen. Mit der Chancenkarte schaffen wir einen neuen innovativen und punktebasierten Aufenthaltstitel, zum Gesamterfolg der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beitragen wird. Ganz nach kanadischem Vorbild setzen wir auf eine unbürokratische, verständliche und digitale Lösung, die sich die Unternehmen und Verbände in Deutschland lange gewünscht haben.

Neben der Einführung der Chancenkarte ist die Verdopplung des Kontingents der Westbalkanregelung von 25.000 auf 50.000 Arbeitskräfte ein wichtiges Signal an unsere Wirtschaft. Auch hier steht eine bereits erprobte und erfolgreiche Lösung im Mittelpunkt der Reform, die einen unbürokratischen Weg nach Deutschland aufzeigt.

Potenziale statt Populismus - das muss unser Motto sein. Nur als pragmatisches Einwanderungsland werden wir letztendlich eine Situation verhindern, in der uns schlichtweg das Personal fehlt, um unsere Großeltern zu pflegen, unsere Kinder zu unterrichten oder die Energiewende zu meistern.

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Weltnichtrauchertag 2024: Kinder und Jugendliche endlich vor dem Dampfen schützen

Zum Weltnichtrauchertag am 31.5.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:

Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto ?Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie?. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.

Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen ?Coolness-Faktor? des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem ?Harm Reduction? zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.

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Einsamkeit: Raus aus der Dunkelheit

Zur Veröffentlichung des Einsamkeitsbarometers erklärt Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Das heute durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte Instrument ist ein wichtiger Beitrag, um das gesellschaftliche Tabuthema ?Einsamkeit? sichtbarer und lösbarer zu machen. Noch immer sind Einsamkeitsgefühle und Belastungen der mentalen Gesundheit gesellschaftlich stigmatisiert und klischeebehaftet. Das muss sich ändern.

Damit Einsamkeit nicht mehr nur im Verborgenen stattfindet und wir uns als Gesellschaft und politisch Verantwortliche um Lösungen kümmern können, müssen wir Auslöser und Gründe kennen. Das Einsamkeitsbarometer ist ein bedeutender Schlüssel dazu.

Und wir sehen: Es ist nicht nur ein Problem von alleinlebenden Seniorinnen und Senioren. Es betrifft alle Alters- und Gesellschaftsschichten, egal ob in Ost oder West, Stadt oder Land. Gleichzeitig gibt es bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft, die sich besonders häufig allein gelassen fühlen. Alleinerziehende Eltern oder pflegende Angehörige schultern zum Teil enorme Belastungen, um für andere Menschen da zu sein. Zu häufig führt das aber dazu, dass ihr eigenes Sozialleben in den Hintergrund gerät. Hier müssen wir als Gesellschaft unterstützen und entlasten.

Was uns die heute vorgestellten Daten auch zeigen: Einsamkeit geht uns alle an. Denn wo Einsamkeit auftritt, geht Vertrauen in gesellschaftliche und politische Institutionen verloren. Damit gilt, wer in Zeiten rechter Agitation die Demokratie fördern möchte, muss auch dem Phänomen Einsamkeit begegnen.

Wie so häufig ist darüber reden ein erster wichtiger Schritt. Aber es braucht mehr. Es gilt, die Projekte finanziell zu unterstützen und auszubauen, die Wege aus der Einsamkeit aufzeigen und gesellschaftliches Miteinander stärken.
 

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Verfassungsauftrag Tierschutz: Kabinett beschließt endlich Tierschutzgesetz

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Tierschutzgesetz (TierSchG) erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährungs- und Agrarpolitik, und Dr. Zoe Mayer, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel. Qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden. Viele Wildtierarten sollen künftig nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.

In dieser Woche feiern wir 75 Jahre Grundgesetz ? seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch. Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel, weitere Defizite zu beheben.

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Alarmierende Höchststände politisch motivierter Kriminalität

Zur Vorstellung der Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität 2023 erklärt Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität aus dem Jahr 2023 legen offen, dass wir als Gesellschaft mit einer starken Polarisierung und politischen Radikalisierungsprozessen konfrontiert sind. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen, insbesondere im Bereich politisch motivierter Kriminalität von rechts. Der Rechtsextremismus bleibt die größte Bedrohung für unsere Demokratie und dieser Bedrohung wird noch immer nicht genug entgegengesetzt. Der Rückgang der Fallzahlen im Bereich der Reichsbürger und Selbstverwalter gibt keinen Grund zur Entwarnung. Der heutige Prozess rund um Prinz Reuß ist nur ein Beispiel für die große Gewaltbereitschaft und Gefahr, die von Reichsbürger*innen ausgeht.

Die Gemeinsamkeit, die Rechtsextreme, Islamist*innen und in Teilen auch das linksextreme Spektrum teilen, ist der Antisemitismus. Der starke Anstieg im Bereich Antisemitismus, der im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und den antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland steht, stellt eine beunruhigende Entwicklung dar. Antisemitismus aus allen Lagern muss entschieden bekämpft werden und der Schutz von Jüdinnen und Juden sowie jüdischen Einrichtungen bestmöglich gewährleistet werden.

Dass die Zahlen im Bereich ?sonstige Zuordnung? zurückgegangen sind, ist auf die nachlassenden Straftaten im Zusammenhang mit Corona zurückzuführen. Nichtsdestotrotz zeigen die weiterhin hohen Fallzahlen in diesem Bereich die Notwendigkeit auf, die Statistik der politisch motivierten Kriminalität neu aufzustellen. Grüne Innenpolitiker*innen aus Thüringen, Hamburg und Bayern haben bereits eine wissenschaftliche Studie dazu veröffentlicht. Das Bundesinnenministerium ist gefordert, in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft nun eine grundlegende Überarbeitung der Kategorisierung vorzulegen. Darüber hinaus müssen wir durch die gesetzliche Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts dafür sorgen, eine bessere wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung der kriminalitätsbezogenen Sicherheitslage in Deutschland zu erreichen. Denn trotz der besorgniserregend hohen Fallzahlen im Bereich politisch motivierter Kriminalität ist weiterhin von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Wir werden die politisch motivierte Kriminalität nicht über Nacht bekämpfen. Es gilt aber durch die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und die Unterstützung der Sicherheitsbehörden in der Analyse und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität dem Hass und der Gewalt konsequent zu begegnen. Wir müssen unsere Polizei und Justiz so aufstellen, dass politisch motivierte Straftaten konsequent ermittelt und strafrechtlich verfolgt werden können. Angriffe gegen Minderheiten und politisch Engagierte sind Angriffe gegen uns alle.

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Gesamtstrategie steht: Mehr Fachkräfte für Kitas und Grundschulen

Zur heutigen Veröffentlichung der ?Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag? erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die ?Gesamtstrategie Fachkräfte? ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstartzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

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